Falsch bepreiste ware im internet

Guten Tag,

wie ist es, wenn man im Internet Ware bei einem Versandhaus bestellt, eine Bestellbestätigung (Auftragsbestätigung) bekommt, die Ware dann aber nicht geliefert wird, weil der Händler mitteilt, dass die Ware mit einem falschen Preis versehen wurde (aufgrund eines Datenfehlers z. B.) und er sie nur zu einem höheren Preis abgeben möchte? Ist der Händler gezwungen die Ware zu dem ausgeschriebenen Preis herauszugeben, weil mit Absenden der Auftragsbestätigung (in der der Preis mit angegeben wurde) ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde? Oder kann der Händler sich darauf berufen, dass erst mit Absenden der Ware ein verbindlicher Vertrag zustande kommt?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
P.S. Wäre vielleicht super wenn ich auch die entsprechenden Paragraphen genannt bekomme bzw. Musterstreitverfahren.

Ist der Händler
gezwungen die Ware zu dem ausgeschriebenen Preis
herauszugeben, weil mit Absenden der Auftragsbestätigung (in
der der Preis mit angegeben wurde) ein rechtsgültiger
Kaufvertrag abgeschlossen wurde?

Nein, weil die Auslegung ergeben wird, dass die Auftragsbestätigung noch mit keinem Rechtsbindungswillen verschickt wurde, so dass es an einer Annahmeerklärung mangelt; oft steht das in den Auftragsbestätigungen auch ausdrücklich drin.

Oder kann der Händler sich
darauf berufen, dass erst mit Absenden der Ware ein
verbindlicher Vertrag zustande kommt?

Genau, oder schon mit dem Bereitstellen der Ware. Dies ist die Willenserklärung, welche zum Antrag des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages passt.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Bitte.

P.S. Wäre vielleicht super wenn ich auch die entsprechenden
Paragraphen genannt bekomme bzw. Musterstreitverfahren.

§§ 145, 147, 151, 157, 133, 242 BGB.

Levay

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hätte mir aber gerne eine andere Antwort erhofft :wink:
Trotzdem besten Dank und ein schönes Wochenende!