Unterhaltspflicht Sohn oder Tochter
Von: , Frage gestellt am Sa, 24. Feb 2001
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Beim Unterhalt der Kinder gegenüber den Eltern ist der Sohn in erster Linie vor einer/mehreren Tochter/Töchter verpflichtet (hat mir ein Bekannter erzählt)?
Stimmt das?
Gibt es ein Amt, welches beim Unterhalt zuständig ist?
Welches?
Gruß
Peter
