Unterhaltspflicht Sohn oder Tochter

Von: , Frage gestellt am Sa, 24. Feb 2001

Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Beim Unterhalt der Kinder gegenüber den Eltern ist der Sohn in erster Linie vor einer/mehreren Tochter/Töchter verpflichtet (hat mir ein Bekannter erzählt)?
Stimmt das?

Gibt es ein Amt, welches beim Unterhalt zuständig ist?
Welches?

Gruß
Peter

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten hilfreich
    Re: Unterhaltspflicht Sohn oder Tochter

    Hallo Peter,

    bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, aber so wie ich weiß, ist derjenige verpflichtet, der laut Einkommen dazu in der Lage ist.
    Da spielen, glaube ich, noch andere Faktoren eine Rolle, wie soziale Verhältnisse, anzahl der Kinder etc. Ob Männlein oder Weiblein ist da ziemlich egal.
    Aber vielleicht kommen noch fundierte Auskünfte darüber.

    Gruß
    roland

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Unterhaltspflicht Sohn oder Tochter

      Hallo Roland,
      auch wenn Du kein Experte bist, habe ich mich über die Antwort gefreut.
      Hierfür vielen Dank.
      Gruß
      Peter

  2. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Unterhaltspflicht Sohn oder Tochter

    Hi,
    Kinder sind gegenüber Ihren Eltern unterhaltspflichtig, wenn die Eltern einerseits bedürftig sind und die Kinder andererseits zu Unterhaltszahlungen in der Lage sind. Dies ist ausschließlich von der Einkommenssituation im Zusammenhang mit dem Familienstand (Anzahl vorhandener unterhaltsberechtigter eigener Kinder) abhängig.
    In Deutschland gibt es aufgrund der Gleichberechtigung von Mann und Frau keine Bevorzugung oder Benachteiligung der Geschlechter, zumindest nicht im Unterhaltsbereich.
    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Unterhaltspflicht Sohn oder Tochter

      Hallo,
      für die Antwort bedanke ich mich.
      Gruß
      Peter

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