Beziehung Angestellter/Azubi?

Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Okt 1999

Wird sowas als Mißbrauch von Schutzbefohlenen (-bedürftigen?) ausgelegt, wie bei Lehrern und Schülern?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Re: Beziehung Angestellter/Azubi?

    Wird sowas als Mißbrauch von
    Schutzbefohlenen (-bedürftigen?)
    ausgelegt, wie bei Lehrern und Schülern?
    Du solltest noch angeben wie alt der Azubi ist!

    • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
      Re^2: Beziehung Angestellter/Azubi?

      Du solltest noch angeben wie alt der
      Azubi ist!
      17

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Beziehung Angestellter/Azubi?

    Wird sowas als Mißbrauch von
    Schutzbefohlenen (-bedürftigen?)
    ausgelegt, wie bei Lehrern und Schülern?
    das kommt drauf an (typ. Juristenantwort). Wenn der Ausbilder sich an der Minderjährigen vergreift, dann ja. Bei 17 Jahren dürfte es nicht mehr zutreffen. Anders, wenn der Jugendliche unter 16 ist. Wenn es sich um einen normalen Angestellten handelt, der nicht mit der Ausbildung des Jugendl. befaßt ist, dann gilt das normale Sexualstrafrecht. Zu prüfen ist, wenn die Finger spazierengehen, ob Beleidigung oder gar sex. Nötigung vorliegt (oder noch schärferes: Vergewaltigung)

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