Beziehung Angestellter/Azubi?

Wird sowas als Mißbrauch von Schutzbefohlenen (-bedürftigen?) ausgelegt, wie bei Lehrern und Schülern?

Wird sowas als Mißbrauch von
Schutzbefohlenen (-bedürftigen?)
ausgelegt, wie bei Lehrern und Schülern?

Du solltest noch angeben wie alt der Azubi ist!

Du solltest noch angeben wie alt der
Azubi ist!

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Wird sowas als Mißbrauch von
Schutzbefohlenen (-bedürftigen?)
ausgelegt, wie bei Lehrern und Schülern?

das kommt drauf an (typ. Juristenantwort). Wenn der Ausbilder sich an der Minderjährigen vergreift, dann ja. Bei 17 Jahren dürfte es nicht mehr zutreffen. Anders, wenn der Jugendliche unter 16 ist. Wenn es sich um einen normalen Angestellten handelt, der nicht mit der Ausbildung des Jugendl. befaßt ist, dann gilt das normale Sexualstrafrecht. Zu prüfen ist, wenn die Finger spazierengehen, ob Beleidigung oder gar sex. Nötigung vorliegt (oder noch schärferes: Vergewaltigung)