Wer bekommt das geforderte Geld aus der Zwangsvollstreckung, wenn der Gläubiger inzwischen nicht mehr existiert?
Sein Rechtsnachfolger.
Einen Rechtsnachfolger gibt es nicht. Laut Handelsregister und div.Information ist die Gläubigerfirma nicht mehr existent-ohne Nachfolger. Es gab dort auch keine Insolvenz, sondern reine Firmenaufgabe.
Damit müßte sich das ja erledigt haben, oder?
Hallo,
könntest Du Deine Frage etwas konkretisieren? Wer hat bei wem Geld gefordert/vollstreckt? Wo wäre das Geld momentan (Anderkonto, Gerichtsvollzieher…)? Oder wäre es nur angefordert worden mit Androhung einer Zwangsvollstreckung und dann nichts mehr? Oder ist die Forderung bereits tituliert?
Ansonsten ist die Antwort hinsichtlich eines Rechtsnachfolgers vollkommen korrekt - solange die Sache nicht verjährt ist, kann er sich immer noch melden und rechtliche Schritte (weiter-)verfolgen.
Gruß, Eva
Hallo Eva,
vielen Dank für die Antwort. Es gibt bereits einen Titel (lachhafte Höhe!!), da jedoch zu Unrecht, ist Betrag nicht gezahlt und kein Vermögen da.
Also bleibt das alles wie gehabt, nun noch 20Jahre, denn 10 sind um. Aufgrund meiens Alters hat sich das jedoch garantiert früher erledigt und Erben habe ich keine. Danke und angenehmes Weihnachtsfest.
Waldi64