Hallo,
habe leider im Internet nicht alles zu meinen Fragen finden können…
Es geht um folgende Punkte:
Ich habe wo auch immer gehört, das man für seine Kinder, wenn es drauf ankommt bis zum 25. Lebenjahr aufzukommen hätte…
Im Internet habe ich gelesen, das wenn die Eltern aufkommen müssen, man von dem Kind bzw. erwachsenen Kind verlangen kann, das es aus Kostengründen dann auch im Elternhaus/ Wohnung weiter mitlebt
Angenommen man hat ein minderjähriges Kind, z. B. 14 Jahre alt, das meint, es käme mit seinen Eltern nicht klar und möchte lieber in ein betreutes wohnen oder ein Heim, die Eltern sehen das jedoch anders.
Angenommen, das Leben in einem Heim wäre auch kostspieliger als im Elternhaus, was den Unterhalt für das Kind angeht. Mit welcher Entscheidung kann das Kind trotzdem seine Rechte durchsetzen, in ein Heim zu kommen. ?
Angenommen, man hat ein volljähriges Kind, meintewegen hat dieses Kind auch eine Ausbildung oder auch nicht, die Eltern kommen mit diesem Kind allerdings nicht mehr klar und möchten, das es sich eine eigene Wohnung nimmt, da sie dem Spuk ein Ende setzen möchten, auf der anderen Seite heißt es, man müsse für das Kind bis zum x Lebensjahr aufkommen… weshalb die Behörden nicht zahlen, die Eltern auch nicht zahlen können, zumindest was z. B. Wohnung des Kindes angeht usw. Das Kind bzw. die Behörden könnten sich also weiter darauf berufen, das Kind habe ein Wohnrecht bei den Eltern. Was könnten die Eltern tun, wenn sie trotzdem dieses Kind nicht mehr in der Wohnung dulden können und wollen. Gibt es da Ausnahmeregeln, so ds die Behörden trotzdem zahlen müssen. ?
Letzte Frage:
Angenommen man lernt einen Alleinerziehenden kennen, zwei Kinder.
Beide Elternteile haben zumindest das Sorgerecht. Die Kindesmutter zahlt kein Unterhalt. Er heiratet seine kinderlose neue Frau, welche bereit ist, seine Kinder zu adoptieren, unter der Vorassetzung die KIndesmutter ist einverstanden und gibt auch das Sorgerecht ab.
Muss die neue Mutter dann per Adoption für diese Kinder aufkommen. ?
Wie wäre es, wenn die KInder nicht adoptiert werden, er heiratet trotzdem seine kinderlose Frau, die Kindesmutter zahlt kein Unterhalt, Vater und Kinder müssen Gelder von den Behörden beziehen,
darf die Behörde das Einkommen der neuen Ehefrau voll zur Last legen bzw. z.b. was den Bedarf der Kinder angeht, sprich die Kinder kriegen kein Geld von den Behörden, da neue Eherfrau - obwohl es nicht ihre Kinder sind und sie nicht die gleichen Rechte hat, wie die leibliche Mutter. ?
Danke falls jemand etwas zu den Fragen weiß.
Dagmar