Aufrechnung - Mietzins

Von: , Frage gestellt am Di, 27. Feb 2001

Meine Mieter haben sich an den örtlichen Mieterverein gewandt und dieser ist der Meinung, dass sie im Jahr 1999 zuviel an Heizkosten gezahlt haben.
Der Mieterbund hat nun am 22.02.01 die Mieter aufgefordert,
die angeblichen Forderungen einfach mit der Märzmiete
einzuhalten.
Dürfen die Mieter einfach eine Aufrechnung mit dem Mietzins
vornehmen, wobei es sich auch noch um eine streitige Summe handelt.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Aufrechnung - Mietzins

    Hi,
    eine Aufrechnung ist grundsätzlich zulässig. Die Frage ist nur, ob sie in diesem Fall berechtigt ist. Es muß doch möglich sein, die erhobenen Einwände zu überprüfen und in kürzester Zeit zu klären, ob falsch oder richtig. Dazu braucht man nur ein paar Stunden Zeit, mehr nicht.
    Wenn die Sache streitig wird, besteht für die Mieter das Risiko, dass der aufgerechnete Betrag höher als 1 oder 2 Monatsmieten sein könnte. Wenn der Mieter dann den Streit verliert, bzw. sich herausstellt, dass die Aufrechnung zu Unrecht erfolgte, besitzt der Vermieter wegen der rückständigen Miete ein Recht zur fristlosen Kündigung.
    Gruß,
    Francesco

  2. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: Aufrechnung - Mietzins

    Hi,

    das einfachste dürfte sein dem Mieter schriftlich mitzuteilen daß du mit dem Abzug nicht einverstanden bist und den strittigen Betrag bei Beendigung des Mietverhältnisses von der Kaution einzubehalten.

    Max [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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