Betrug beim Autokauf

Liebe WWW-ler,

wir haben folgendes Problem:

Meine Freundin hat sich gestern ein acht Jahre altes Auto gekauft, das laut mündlicher Händlerauskunft erst 32.650 km gefahren ist.
Trotz seiner acht Jahre sieht das Fahrzeug optisch noch sehr gut aus.

Der km-Stand „laut Tacho“ von 32.650 km und der Preis von 5.990,- DM wurden danach beide vom Händler auf der schriftlichen Bestellung vermerkt.

Der Händler ist ein Neuwagenhändler, der auf diese Automarke spezialisiert ist und bei dem auch der Vorbesitzer (1. Hand) diesen Wagen gekauft hatte, so daß dem Händler alle Autodaten bekannt sein sollten.

Beim Durchlesen der AU-Bescheinigung - leider erst nach dem Kauf - stellte sich heraus, daß der Wagen bei seiner letzten AU im April 1998 bereits einen Tachostand von 105.000 km aufwies.
Diese AU wurde vom selben Händler durchgeführt, so daß er über den wahren km-Stand des Fahrzeuges informiert war.
Daher vermuten wir, daß das Auto nicht 32.650 km, sondern mit 132.650 km glatte 100.000 km mehr gefahren sein muß; der Tacho ist nur 5-stellig.

Also hat meine Freundin vermutlich statt eines recht wenig gefahrenen Fahrzeugs, wie es der Händler darstellte, ein bereits sehr heruntergefahrenes Auto erstanden.

Daher haben wir folgende Fragen an Euch:

* Handelt es sich bei den Umständen des genannten Verkaufs rechtlich gesehen um Betrug?

* Welche Rechte gegenüber dem Händler hat meine Freundin (Rückgabe, Preisminderung, …)?

* Gibt es neben einem Rechtsanwalt noch weitere Instanzen, die man einschalten kann, z.B. Schiedsstelle, Autohersteller (Händler ist Neuwagenhändler), …?

* Wer kennt einen guten Rechtsanwalt für dieses Problem in Dortmund?

* Wie sollte meine Freundin Eurer Meinung nach vorgehen, um das Auto zurückzugeben oder zumindest um den zuviel gezahlten Betrag zurückzubekommen?

In der Hoffnung auf zahlreiche Tips

Hartmut

Hi Hartmut,

* Handelt es sich bei den Umständen des
genannten Verkaufs rechtlich gesehen um
Betrug?

Ich denke schon. Auf jeden Fall ist es arglistige Täuschung und der Vertrag rechtlich unwirksam.

* Welche Rechte gegenüber dem Händler hat
meine Freundin (Rückgabe, Preisminderung,

Auf jeden Fall Rückgabe und das Geld zurück ! Preisminderung würde ich nicht annehmen, immerhn hat er dich getäuscht ! Vertrau dem lieber nie wieder !

* Gibt es neben einem Rechtsanwalt noch
weitere Instanzen, die man einschalten
kann, z.B. Schiedsstelle, Autohersteller
(Händler ist Neuwagenhändler), …?

Mit einem verzeifelten Brief an den Autohersteller in dem man dem Hersteller die Machenschaften seines „Vertreters“ mal aufzeigt kann man dem Händler ein über die Mütze ziehen. Falls Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, springt die normalerweise in diesem Fall ein und Du kannst dir einen Anwalt suchen der dem Händler eine Anzeige wegen Betruges, arglistiger Täuschung usw. serviert.

* Wer kennt einen guten Rechtsanwalt für
dieses Problem in Dortmund?

Kenne ich leider nicht.

* Wie sollte meine Freundin Eurer Meinung
nach vorgehen, um das Auto zurückzugeben
oder zumindest um den zuviel gezahlten
Betrag zurückzubekommen?

Je nachdem was du willst. Entweder die harte Tour: Auto zu Hause abstellen und erstmal nicht weiter fahren, Anwalt nehmen und los geht es. Oder Du fährst zum Händler wirst zur „Sau“ und verlangst die sofortige Rückgabe des Geldes, andernfalls zeigst Du ihn über deinen Anwalt an …

Poste mal wie es ausgegangen ist und verrate doch bitte mal die Marke !!!

Viel Glück !

Falk

Lt. Tacho bedeutet nichts anderes, als das der Tacho diese Km Zahl anzeigt und das stimmt ja auch. Anders ist es bei der mündlichen Angabe des Händlers. Wenn Du Zeugen hast, kannst Du den Händler belangen.
Gruß
Roland

Hallo Hartmut,

ein ausgezeichneter Anwalt in Dortmund ist
Dr.Michael Zellmann in der Deggingstraße. Er hat sich auf Wirtschaftsrecht spezialisiert. Die Telefonnummer findest Du im Telefonbuch oder über die Auskunft.

Ciao Markus Schmidt

Liebe WWW-ler,

wir haben folgendes Problem:

Meine Freundin hat sich gestern ein acht
Jahre altes Auto gekauft, das laut
mündlicher Händlerauskunft erst 32.650 km
gefahren ist.
Trotz seiner acht Jahre sieht das
Fahrzeug optisch noch sehr gut aus.

Der km-Stand „laut Tacho“ von 32.650 km
und der Preis von 5.990,- DM wurden
danach beide vom Händler auf der
schriftlichen Bestellung vermerkt.

Erstes Problem: Was ist mit Bestellung gemeint. Der Kaufvertrag oder irgendeine Absichtserklärung?

Der Händler ist ein Neuwagenhändler, der
auf diese Automarke spezialisiert ist und
bei dem auch der Vorbesitzer (1. Hand)
diesen Wagen gekauft hatte, so daß dem
Händler alle Autodaten bekannt sein
sollten.

Beim Durchlesen der AU-Bescheinigung -
leider erst nach dem Kauf - stellte sich
heraus, daß der Wagen bei seiner letzten
AU im April 1998 bereits einen Tachostand
von 105.000 km aufwies.
Diese AU wurde vom selben Händler
durchgeführt, so daß er über den wahren
km-Stand des Fahrzeuges informiert war.
Daher vermuten wir, daß das Auto nicht
32.650 km, sondern mit 132.650 km glatte
100.000 km mehr gefahren sein muß; der
Tacho ist nur 5-stellig.

Also hat meine Freundin vermutlich statt
eines recht wenig gefahrenen Fahrzeugs,
wie es der Händler darstellte, ein
bereits sehr heruntergefahrenes Auto
erstanden.

Daher haben wir folgende Fragen an Euch:

* Handelt es sich bei den Umständen des
genannten Verkaufs rechtlich gesehen um
Betrug?

Kleine Bemerkung zur Bejahung des Betrugstatbestandes meiner Vorredner. Das Problem ist, ob Deine Freundin wirklich einen Schaden erlitten hat. Möglicherweise stellt das Auto eben auch einen Wert in Höhe von 5000 DM da, obwohl es eigentlich 100.000 km mehr gefahren ist. Insoweit hätte Deine Freundin ein wirtschaftliches Äquivalent für ihr Geld bekommen und ein SChaden wäre zu verneinen. Also, man müßte feststellen, daß das Auto mit 132000km keine 5000 DM WErt ist. Bei 8 Jahren Alter…
ich kenne mich mit Autopreisen nicht aus.

* Welche Rechte gegenüber dem Händler hat
meine Freundin (Rückgabe, Preisminderung,
…)?

siehe Vorredner

* Gibt es neben einem Rechtsanwalt noch
weitere Instanzen, die man einschalten
kann, z.B. Schiedsstelle, Autohersteller
(Händler ist Neuwagenhändler), …?

* Wer kennt einen guten Rechtsanwalt für
dieses Problem in Dortmund?

Alles unter http://www.brak.de
Anwälte nennt Dir die RA-Kammer oder jedes Gericht.

* Wie sollte meine Freundin Eurer Meinung
nach vorgehen, um das Auto zurückzugeben
oder zumindest um den zuviel gezahlten
Betrag zurückzubekommen?

In der Hoffnung auf zahlreiche Tips

Hartmut