Betrug beim Autokauf

Von: , Frage gestellt am So, 31. Okt 1999

Liebe WWW-ler,

wir haben folgendes Problem:

Meine Freundin hat sich gestern ein acht Jahre altes Auto gekauft, das laut mündlicher Händlerauskunft erst 32.650 km gefahren ist.
Trotz seiner acht Jahre sieht das Fahrzeug optisch noch sehr gut aus.

Der km-Stand "laut Tacho" von 32.650 km und der Preis von 5.990,- DM wurden danach beide vom Händler auf der schriftlichen Bestellung vermerkt.

Der Händler ist ein Neuwagenhändler, der auf diese Automarke spezialisiert ist und bei dem auch der Vorbesitzer (1. Hand) diesen Wagen gekauft hatte, so daß dem Händler alle Autodaten bekannt sein sollten.

Beim Durchlesen der AU-Bescheinigung - leider erst nach dem Kauf - stellte sich heraus, daß der Wagen bei seiner letzten AU im April 1998 bereits einen Tachostand von 105.000 km aufwies.
Diese AU wurde vom selben Händler durchgeführt, so daß er über den wahren km-Stand des Fahrzeuges informiert war.
Daher vermuten wir, daß das Auto nicht 32.650 km, sondern mit 132.650 km glatte 100.000 km mehr gefahren sein muß; der Tacho ist nur 5-stellig.

Also hat meine Freundin vermutlich statt eines recht wenig gefahrenen Fahrzeugs, wie es der Händler darstellte, ein bereits sehr heruntergefahrenes Auto erstanden.


Daher haben wir folgende Fragen an Euch:

* Handelt es sich bei den Umständen des genannten Verkaufs rechtlich gesehen um Betrug?

* Welche Rechte gegenüber dem Händler hat meine Freundin (Rückgabe, Preisminderung, ...)?

* Gibt es neben einem Rechtsanwalt noch weitere Instanzen, die man einschalten kann, z.B. Schiedsstelle, Autohersteller (Händler ist Neuwagenhändler), ...?

* Wer kennt einen guten Rechtsanwalt für dieses Problem in Dortmund?

* Wie sollte meine Freundin Eurer Meinung nach vorgehen, um das Auto zurückzugeben oder zumindest um den zuviel gezahlten Betrag zurückzubekommen?


In der Hoffnung auf zahlreiche Tips

Hartmut

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Betrug beim Autokauf

    Lt. Tacho bedeutet nichts anderes, als das der Tacho diese Km Zahl anzeigt und das stimmt ja auch. Anders ist es bei der mündlichen Angabe des Händlers. Wenn Du Zeugen hast, kannst Du den Händler belangen.
    Gruß
    Roland

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Betrug beim Autokauf

    Hi Hartmut, * Handelt es sich bei den Umständen des
    genannten Verkaufs rechtlich gesehen um
    Betrug?
    Ich denke schon. Auf jeden Fall ist es arglistige Täuschung und der Vertrag rechtlich unwirksam. * Welche Rechte gegenüber dem Händler hat
    meine Freundin (Rückgabe, Preisminderung,
    Auf jeden Fall Rückgabe und das Geld zurück ! Preisminderung würde ich nicht annehmen, immerhn hat er dich getäuscht ! Vertrau dem lieber nie wieder ! * Gibt es neben einem Rechtsanwalt noch
    weitere Instanzen, die man einschalten
    kann, z.B. Schiedsstelle, Autohersteller
    (Händler ist Neuwagenhändler), ...?
    Mit einem verzeifelten Brief an den Autohersteller in dem man dem Hersteller die Machenschaften seines "Vertreters" mal aufzeigt kann man dem Händler ein über die Mütze ziehen. Falls Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, springt die normalerweise in diesem Fall ein und Du kannst dir einen Anwalt suchen der dem Händler eine Anzeige wegen Betruges, arglistiger Täuschung usw. serviert. * Wer kennt einen guten Rechtsanwalt für
    dieses Problem in Dortmund?
    Kenne ich leider nicht. * Wie sollte meine Freundin Eurer Meinung
    nach vorgehen, um das Auto zurückzugeben
    oder zumindest um den zuviel gezahlten
    Betrag zurückzubekommen?
    Je nachdem was du willst. Entweder die harte Tour: Auto zu Hause abstellen und erstmal nicht weiter fahren, Anwalt nehmen und los geht es. Oder Du fährst zum Händler wirst zur "Sau" und verlangst die sofortige Rückgabe des Geldes, andernfalls zeigst Du ihn über deinen Anwalt an ...

    Poste mal wie es ausgegangen ist und verrate doch bitte mal die Marke !!!!

    Viel Glück !

    Falk

  3. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: Betrug beim Autokauf

    Hallo Hartmut,

    ein ausgezeichneter Anwalt in Dortmund ist
    Dr.Michael Zellmann in der Deggingstraße. Er hat sich auf Wirtschaftsrecht spezialisiert. Die Telefonnummer findest Du im Telefonbuch oder über die Auskunft.

    Ciao Markus Schmidt

  4. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Betrug beim Autokauf

    Liebe WWW-ler,

    wir haben folgendes Problem:

    Meine Freundin hat sich gestern ein acht
    Jahre altes Auto gekauft, das laut
    mündlicher Händlerauskunft erst 32.650 km
    gefahren ist.
    Trotz seiner acht Jahre sieht das
    Fahrzeug optisch noch sehr gut aus.

    Der km-Stand "laut Tacho" von 32.650 km
    und der Preis von 5.990,- DM wurden
    danach beide vom Händler auf der
    schriftlichen Bestellung vermerkt.
    Erstes Problem: Was ist mit Bestellung gemeint. Der Kaufvertrag oder irgendeine Absichtserklärung? Der Händler ist ein Neuwagenhändler, der
    auf diese Automarke spezialisiert ist und
    bei dem auch der Vorbesitzer (1. Hand)
    diesen Wagen gekauft hatte, so daß dem
    Händler alle Autodaten bekannt sein
    sollten.

    Beim Durchlesen der AU-Bescheinigung -
    leider erst nach dem Kauf - stellte sich
    heraus, daß der Wagen bei seiner letzten
    AU im April 1998 bereits einen Tachostand
    von 105.000 km aufwies.
    Diese AU wurde vom selben Händler
    durchgeführt, so daß er über den wahren
    km-Stand des Fahrzeuges informiert war.
    Daher vermuten wir, daß das Auto nicht
    32.650 km, sondern mit 132.650 km glatte
    100.000 km mehr gefahren sein muß; der
    Tacho ist nur 5-stellig.

    Also hat meine Freundin vermutlich statt
    eines recht wenig gefahrenen Fahrzeugs,
    wie es der Händler darstellte, ein
    bereits sehr heruntergefahrenes Auto
    erstanden.


    Daher haben wir folgende Fragen an Euch:

    * Handelt es sich bei den Umständen des
    genannten Verkaufs rechtlich gesehen um
    Betrug?
    Kleine Bemerkung zur Bejahung des Betrugstatbestandes meiner Vorredner. Das Problem ist, ob Deine Freundin wirklich einen Schaden erlitten hat. Möglicherweise stellt das Auto eben auch einen Wert in Höhe von 5000 DM da, obwohl es eigentlich 100.000 km mehr gefahren ist. Insoweit hätte Deine Freundin ein wirtschaftliches Äquivalent für ihr Geld bekommen und ein SChaden wäre zu verneinen. Also, man müßte feststellen, daß das Auto mit 132000km keine 5000 DM WErt ist. Bei 8 Jahren Alter..
    ich kenne mich mit Autopreisen nicht aus.
    * Welche Rechte gegenüber dem Händler hat
    meine Freundin (Rückgabe, Preisminderung,
    ...)?
    siehe Vorredner
    * Gibt es neben einem Rechtsanwalt noch
    weitere Instanzen, die man einschalten
    kann, z.B. Schiedsstelle, Autohersteller
    (Händler ist Neuwagenhändler), ...?

    * Wer kennt einen guten Rechtsanwalt für
    dieses Problem in Dortmund?
    Alles unter http://www.brak.de
    Anwälte nennt Dir die RA-Kammer oder jedes Gericht.
    * Wie sollte meine Freundin Eurer Meinung
    nach vorgehen, um das Auto zurückzugeben
    oder zumindest um den zuviel gezahlten
    Betrag zurückzubekommen?


    In der Hoffnung auf zahlreiche Tips

    Hartmut

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