Betrug beim Autokauf
Von: , Frage gestellt am So, 31. Okt 1999
Liebe WWW-ler,
wir haben folgendes Problem:
Meine Freundin hat sich gestern ein acht Jahre altes Auto gekauft, das laut mündlicher Händlerauskunft erst 32.650 km gefahren ist.
Trotz seiner acht Jahre sieht das Fahrzeug optisch noch sehr gut aus.
Der km-Stand "laut Tacho" von 32.650 km und der Preis von 5.990,- DM wurden danach beide vom Händler auf der schriftlichen Bestellung vermerkt.
Der Händler ist ein Neuwagenhändler, der auf diese Automarke spezialisiert ist und bei dem auch der Vorbesitzer (1. Hand) diesen Wagen gekauft hatte, so daß dem Händler alle Autodaten bekannt sein sollten.
Beim Durchlesen der AU-Bescheinigung - leider erst nach dem Kauf - stellte sich heraus, daß der Wagen bei seiner letzten AU im April 1998 bereits einen Tachostand von 105.000 km aufwies.
Diese AU wurde vom selben Händler durchgeführt, so daß er über den wahren km-Stand des Fahrzeuges informiert war.
Daher vermuten wir, daß das Auto nicht 32.650 km, sondern mit 132.650 km glatte 100.000 km mehr gefahren sein muß; der Tacho ist nur 5-stellig.
Also hat meine Freundin vermutlich statt eines recht wenig gefahrenen Fahrzeugs, wie es der Händler darstellte, ein bereits sehr heruntergefahrenes Auto erstanden.
Daher haben wir folgende Fragen an Euch:
* Handelt es sich bei den Umständen des genannten Verkaufs rechtlich gesehen um Betrug?
* Welche Rechte gegenüber dem Händler hat meine Freundin (Rückgabe, Preisminderung, ...)?
* Gibt es neben einem Rechtsanwalt noch weitere Instanzen, die man einschalten kann, z.B. Schiedsstelle, Autohersteller (Händler ist Neuwagenhändler), ...?
* Wer kennt einen guten Rechtsanwalt für dieses Problem in Dortmund?
* Wie sollte meine Freundin Eurer Meinung nach vorgehen, um das Auto zurückzugeben oder zumindest um den zuviel gezahlten Betrag zurückzubekommen?
In der Hoffnung auf zahlreiche Tips
Hartmut
