Angenommen eine Person geht zur Polizei und beschuldigt jemanden, dieser hätte in bedroht und unter vorgehaltener Waffe der Geldbörse beraubt.
Nun stellt sich heraus, dass die Sachlage eine andere ist.
Meine Frage wäre, mit welchen Konsequenzen müsste die Person rechnen, bei:
a) unwahre Aussage, nie polizeilich aufgefallen
b) unwahre Aussage, polizeilich bekannt
c) unwahre Aussage, vorbestraft
Und dann noch:
Gibt es rechtlich eine Unterscheidung von unwahre Aussage und Falschaussage (kein Meineid)?
Ich nehme an der Unterschied zwischen a) und b) wäre gering, wenn überhaupt vorhanden?
Wie verhält es sich bei c)?
vielen Dank im Voraus