Ich habe letztens in der Schule über Anfechtbarkeit und nichtig was gehört. Unter anderem das ein Vertrag bei Verstoß gegen das Gesetz nichtig ist. Außerdem das er bei widerrechtlicher Drohung, also Erpressung, anfechtbar ist. Aber eine Erpressung ist doch ein Verstoß gegen das Gesetz. Wieso ist der dann nicht nichtig?
Ich habe letztens in der Schule über Anfechtbarkeit und
nichtig was gehört. Unter anderem das ein Vertrag bei Verstoß
gegen das Gesetz nichtig ist. Außerdem das er bei
widerrechtlicher Drohung, also Erpressung, anfechtbar ist.
Aber eine Erpressung ist doch ein Verstoß gegen das Gesetz.
Wieso ist der dann nicht nichtig?
Weil die widerrechtliche Drohung (Erpressung ist etwas anderes) nicht Vertragsinhalt ist. Nichtig ist zB ein Vertrag, in dem Du Dich verpflichtest, ein Auto zu klauen - da ist der Vertragsinhalt gleich dem Gesetzesverstoß. Wenn Dich aber nun jemand bittet, sein Auto zu kaufen, oder er haut Deine Schwester grün und blau, dann ist der Kaufvertrag an sich in Ordnung, nur das Zustandekommen basiert auf einer widerrechtlichen Drohung.
Außerdem möchte man dem Betroffenen die Entscheidung selbst überlassen, ob er an dem Vertrag festhalten möchte oder nicht, auch wenn es gerade bei der widerrechtlichen Drohung recht unwahrscheinlich ist, könnte solch ein Vertrag doch für den zu Anfechtung berechtigten vorteilhaft sein.