Legalität von 'Online-Streams'

Hallo,

ich fühle mich nicht mehr auf dem neustem Stand der Rechtslage und dann noch die ganzen Gerüchte…

Also, ist es legal sich einen Kinofilm im Internet (Online Stream) auf einer beliebigen Seite (z.B. kino.to) nur anzuschauen. Fält das unter §44a UrhG? Und was ist genau illegal? Der Download oder nur der Upload?!

Wäre nett und hilfreich die Verweise auf die betreffenden Paragraphen in die Antwort einzubauen.

Mit freundlichen Grüßen
PKPD

Über den Online-Stream bin ich mir nicht ganz sicher…

Strafbar ist der Upload, bei einem Download macht man sich nicht strafbar.

Hmm…

Kennt sich da wär genauer aus? Wie gesagt, am besten mit den belegen im UrhG o.Ä…

Aber danke schonmal.

LG