es kann ja vorkommen, das der (Breitband-) Kabelanschluss, über den Telefon, Internet, TV kommt ausfällt. Da es für den Verbraucher unklar ist, was los ist - kann ja auch was bei ihm sein - ruft er über Handy die kostenpflichtige Nr. an, nachdem der Ausfall auch nach 8 Stdn. nicht weg ist - ist ja die einzige Möglichkeit zu telefonieren. Er hängt dabei 5 min in der Musikschleife, das Gespräch kostet dann 7,- Euro.
Könnte er das bei der Kabel-Betreibergesellschaft geltend machen?
Er hängt dabei 5 min in
der Musikschleife, das Gespräch kostet dann 7,- Euro.
Ist es überhaupt Rechtens bei einer Kostenpflichtigen Nummer eine Warteschleife einzubauen?
Man kann den Preis ja auch festsetzen auf einen Betrag X pro Anruf, egal wie lange der Kunde in der Leitung ist.
Für mich ist das Abzocke, wenn der Anbieter auch noch an einer Servicerufnummer mitverdient, für Ausfälle, die er unter Umständen zu verschulden hat
Hast du ein SLA mit dem Anbieter?
Und was sichert der Anbieter vertraglich an Verfügbarkeit zu?
Wenn da keine fünf Neuner stehen…
wenn ich also einen Vertrag über eine Leistung schließe muss der Partner nicht leisten, solange nicht vertraglich ausdrücklich eine gewisse Verfügbarkeit zugesichert wurde?
Unter dem Motto „wenn nicht ausdrücklich eine Verfügbarkeit von 50% zugesichert wurde“, muss der Partner auch keine 50% leisten?
Die SLA regeln meist Haftungs- und Schadenersatzdinge, also wenn eben mal nichts geht. Und die Verträge sichern eben keine 100% zu, sondern nur irgendwas mit 9x%. Das können denn auch mal 1-2 Wochen ohne Leistung sein, ohne das der Anbieter gegen den Vertrag verstößt.
Die SLA regeln meist Haftungs- und Schadenersatzdinge, also
wenn eben mal nichts geht. Und die Verträge sichern eben keine
100% zu, sondern nur irgendwas mit 9x%. Das können denn auch
mal 1-2 Wochen ohne Leistung sein, ohne das der Anbieter gegen
den Vertrag verstößt.
In den wenigsten Fällen werden diese SLA aber mit Privatkunden abgeschlossen, sondern eher mit Gewerbetreibenden.
Eine nicht vorhandene SLA entbindet aber dennoch nicht von der Leistungspflicht.
so wie ich das verstanden hab gehts auch weniger um den Ausfall der Leistung, sondern um die 7 oder 8 EUR für das Telefongespräch, welches der Nutzer führen musste, aufgrund eines Ausfalls, welchen unter Umständen der Betreiber zu verantworten hat.