Kabelausfall und entstehende Kosten

Von: , Frage gestellt am Do, 11. Mär 2010
Guten Tag,

es kann ja vorkommen, das der (Breitband-) Kabelanschluss, über den Telefon, Internet, TV kommt ausfällt. Da es für den Verbraucher unklar ist, was los ist - kann ja auch was bei ihm sein - ruft er über Handy die kostenpflichtige Nr. an, nachdem der Ausfall auch nach 8 Stdn. nicht weg ist - ist ja die einzige Möglichkeit zu telefonieren. Er hängt dabei 5 min in der Musikschleife, das Gespräch kostet dann 7,- Euro.

Könnte er das bei der Kabel-Betreibergesellschaft geltend machen?

Danke
Laika

7 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von (abgemeldet) nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Kabelausfall und entstehende Kosten
      Hallo, Hast du ein SLA mit dem Anbieter?
      Und was sichert der Anbieter vertraglich an Verfügbarkeit zu?
      Wenn da keine fünf Neuner stehen..
      wenn ich also einen Vertrag über eine Leistung schließe muss der Partner nicht leisten, solange nicht vertraglich ausdrücklich eine gewisse Verfügbarkeit zugesichert wurde?

      Unter dem Motto "wenn nicht ausdrücklich eine Verfügbarkeit von 50% zugesichert wurde", muss der Partner auch keine 50% leisten?

      Gruß

      S.J.
      • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kabelausfall und entstehende Kosten
        Die SLA regeln meist Haftungs- und Schadenersatzdinge, also wenn eben mal nichts geht. Und die Verträge sichern eben keine 100% zu, sondern nur irgendwas mit 9x%. Das können denn auch mal 1-2 Wochen ohne Leistung sein, ohne das der Anbieter gegen den Vertrag verstößt.
        • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Kabelausfall und entstehende Kosten
          Die SLA regeln meist Haftungs- und Schadenersatzdinge, also
          wenn eben mal nichts geht. Und die Verträge sichern eben keine
          100% zu, sondern nur irgendwas mit 9x%. Das können denn auch
          mal 1-2 Wochen ohne Leistung sein, ohne das der Anbieter gegen
          den Vertrag verstößt.
          In den wenigsten Fällen werden diese SLA aber mit Privatkunden abgeschlossen, sondern eher mit Gewerbetreibenden.

          Eine nicht vorhandene SLA entbindet aber dennoch nicht von der Leistungspflicht.
          • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Kabelausfall und entstehende Kosten
            In den wenigsten Fällen werden diese SLA aber mit Privatkunden
            abgeschlossen, sondern eher mit Gewerbetreibenden.
            Ja und? Kennst du den OP? Eine nicht vorhandene SLA entbindet aber dennoch nicht von der
            Leistungspflicht.
            Ein nicht vorhandenes SLA bedeutet Leistung nach Standardvertrag, und da sind Ausfälle mit Sicherheit abgedeckt.
            • Antwort von nach 23 Stunden 1 hilfreich
              Re^6: Kabelausfall und entstehende Kosten
              so wie ich das verstanden hab gehts auch weniger um den Ausfall der Leistung, sondern um die 7 oder 8 EUR für das Telefongespräch, welches der Nutzer führen musste, aufgrund eines Ausfalls, welchen unter Umständen der Betreiber zu verantworten hat.
  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Kabelausfall und entstehende Kosten
    Er hängt dabei 5 min in
    der Musikschleife, das Gespräch kostet dann 7,- Euro.

    Ist es überhaupt Rechtens bei einer Kostenpflichtigen Nummer eine Warteschleife einzubauen?
    Man kann den Preis ja auch festsetzen auf einen Betrag X pro Anruf, egal wie lange der Kunde in der Leitung ist.

    Für mich ist das Abzocke, wenn der Anbieter auch noch an einer Servicerufnummer mitverdient, für Ausfälle, die er unter Umständen zu verschulden hat
Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!