Hätte gern nur ein uverbindlichen Rat von Ihnen!
Seit Dezember 2007 in einer Nullinsolvenz.
Das heisst man hat einen Freibetrag unter dem man nichts in die Insolvenzkasse zahlt, monatlich! Das heisst, wenn es weiter so bleibt, gehen die Gläubiger auch nach vollendeter Insolvenz, leer aus. die Frage ist nun; was kann passieren wenn man der girichtlichen Insolvenzverwalterin zu spät seinen Wohnungswechsel bekannt gibt. Weil man es vergessen hat. kann man dadurch aus seiner Insolvenz fliegen?