Erbrecht einer Immobilie
Von: , Frage gestellt am Do, 25. Mär 2010
weiss einer wie das Erbrecht ist, wenn einer Deutscher ist und die andere Oesterreicherin und beide in Oesterreich leben.
Bei einem gegenseitig als Erben eingesetzten Testament wurde das Haus im Grundbuch eingetragen und zwar auf beide Namen mit dem Vermerk, dass das Haus nicht veraeussert oder belastet werden darf, obwohl nur einer der Hausbesitzer ist. Kann der Ueberlebende das gemeinschaftlich errichtete Testament aendern und einen anderen Erben benennen? Bleibt seine Grundbucheintragung des nicht veraeusserns weiterhin bestehen oder erlischt erst nach seinem Tod, so dass der Erbe wie im Testament vorgesehen, auch das Erbe bekommt?
