Betrifft: Österr.Recht und Gesetz
Von: , Frage gestellt am Do, 22. Mär 2001
Hallö,
ich habe vor geraumer Zeit schon einmal darüber gschrieben und auch hilfreiche Antworten erhalten. Ich habe einen reklamierten Monitor wie vom Hersteller gewünscht retour geschickt, aber postwendend als "Empfang abgelehnt" zurückerhalten. Ich lagere ihn seitdem in seiner Verpackung im Abstellraum. Es ist mittlerweile fast ein Vierteljahr vergangen, es kam keine Nachricht des Händlers, keine Mahnung, nichts, den Tipp, das Ding beim Gericht zu hinterlegen, hab ich bislang verdrängt.
Mittlerweile ist es mir zu schade, trotz Fehler, ihn im Keller verrotten zu lassen, nur: was kann und was darf ich diesbezüglich tun?
Wer kann mir weiterhelfen?
CIAo
