Arbeitsrecht - Urlaub als Studentin

Von: , Frage gestellt am Do, 22. Mär 2001

Hallo!

Meine Freundin hat ein kleines Problem und ich dächte es wäre vielleicht jemand hier der ihr bzw. uns dabei helfen könnte.

Erklärung dazu: Meine Freundin war vorher bei dieser Firma festangestellt und studiert nun. Als Nebenbeschäftigung
arbeitet sie nun zwei Tage die Woche(normale Arbeitszeit)
bei eben jener Firma.

Folgende eMail habe ich von ihr bekommen:

Mich hat eben die Personalabteilung angerufen, wegen meines Vertrages. Ich hatte denen am Freitag noch mitgeteilt, dass ich über meinen Vater krankenversichert bin. Jetzt haben die mir soeben mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei, da ich hier nicht als Student angestellt bin sondern als ganz "normaler" Angestellter. Wenn ich hier als Student angestellt wäre, dann hätte ich auch keinen Anspruch auf Urlaub. >

Kann mir jemand sagen ob ihr Arbeitgeber dies Rechtlich gesehen machen darf, ob das so Korrekt ist usw. ?

Freue mich über jeden Beitrag, alle Infos dazu usw. und bedanke mich schon einmal im voraus für eure Zeit und Mühe

Liebe Grüße,
Dranka

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Arbeitsrecht - Urlaub als Studentin

    Hallo Dranka,
    wenn Deine Freundin durchgehend im Jahr arbeitet und nicht nur in den Semesterferien als Ferienjob aushilft, ist sie eine ganz normale Arbeitnehmerin mit allen Rechten und Pflichten.
    Mit kollegialen Grüßen
    Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: Arbeitsrecht - Urlaub als Studentin

    Moin!

    Ich habe einen Aushilfsvertrag als Student. Wichtig ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Semester nicht mehr als 20 Stunden betragen darf und in den Semesterferien nicht mehr als die mormale, tariflich geregelte Arbeitszeit. Das hat zur Folge, dass ich mich selber als Student krankenverischern kann (ca.100 DM im Monat). Natürlich habe ich einen Anspruch auf Urlaub.

    Das heißt im allgemeinen Werkstudentenvertrag.
    Arbeitet Deine Freundin mehr als 20 Stunden die Woche im Semester, wird sie automatische voll sozialversicherungspflichtig, da dann davon ausgegangen wird, das sie mehr als die hälfte der Wochenzeit für den job auswendet, als Student sollte sie aber mehr als Hälfte der Zeit für´s Studium aufwenden. Das gilt aber nur im Semester, in den Semesterferien kann sie voll (ganztags, 5 Tage die Woche) arbeiten.

    Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten gerne melden!

    Viele Grüße aus Hamburg

    Manuel

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