Abtretung von Bilderrechten oder Videorechten

Von: , Frage gestellt am Fr, 25. Jun 2010

Ein Mädchen ist 2003 in Kontakt mit einem Fotografen gekommen. Der Fotograf hat angeboten das Mädchen zu fotografieren und Videoaufnahmen zu machen.
Der Fotograf sagte das er die Fotos und Videos auf seiner Payseite online stellt und damit Geld verdient.
Das Mädchen allerdings würde nicht an dem Umsatz beteiligt, bzw. wird nicht für die Fotos und Videos bezahlt da der Fotograf sagt er würde nicht viel damit einnehmen, wäre eher ein Hobby.
Dafür würde das Mädchen allerdings die Bilder und Videos kostenlos auf DVD bekommen. Das Mädchen wiligt ein. Es wird allerding kein Vertrag geschlossen.
5 Jahre lang besteht diese "Zusammenarbeit". Das Mädchen stellt keine Forderungen weil es zufrieden ist mit den Fotos und Videos die es bekommt.

Ist es möglich für das Mädchen im Nachhinein doch noch am Gewinn beteiligt zu werden?
Das Mädchen hat nie etwas unterschrieben.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Abtretung von Bilderrechten oder Videorechten

    Hallo Girlsize,

    erste Frage wäre wohl, ob und welcher Gewinn?

    Gruß!

    Horst

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Abtretung von Bilderrechten oder Videorechte

      Hallo,
      danke für die Antwort.
      Aber es geht nicht darum wie hoch der Gewinn ist.
      Ich möchte eigentlich nur generell wissen ob das Mädchen im Nachhinein noch beteiligt werden kann, bzw. irgendwelche Rechte an ihren Bildern hat?

      Gewinn wurde auf jeden Fall erziehlt. Das Ganze Material ist auf einer Payseite veröffentlich. Hierfür zahlt man um die Fotos des Mädchens anzuschauen, bzw. man kann DVDs kaufen. Und das Material wird schon seit 2003 vermarktet.

  2. Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
    Re: Abtretung von Bilderrechten oder Videorechten

    hallo (so viel Zeit sollte sein), Es wird
    allerding kein Vertrag geschlossen.
    Doch, es wurde ein Vertrag geschlossen, und zwar mündlich. Und darin hat das Mädchen eingewilligt, dass es kein Geld bekommt, sondern Bilder. Ist im Amateurbereich durchaus üblich. Ist es möglich für das Mädchen im Nachhinein doch noch am
    Gewinn beteiligt zu werden?
    Nein, es kann einseitig den Vertrag nicht ändern. Sonst könnte ja z.B. der Fotograf auch kommen und hinterher noch Geld verlange für das Fotografieren. Das Mädchen hat nie etwas unterschrieben.
    Das spielt keine Rolle, Verträge können eben auch mündlich geschlossen werden.

    lg
    Richard

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