Verstorbener Schuldner / Pfändungsbeschluß

Von: , Frage gestellt am Do, 22. Mär 2001

Hallo,

ich bilde zusammen mit 3 anderen Personen eine GbR. Wir erzielen unregelmäßige Einkünfte, die ich als Geschäftsführer an die anderen weiterverteile. Vor einiger Zeit wurde mir ein Pfändungsbeschluß gegen eine dieser Personen zugestellt, der mich verpflichtete, weitere Zahlungen nicht mehr an ihn sondern direkt an den Gläubiger zu leisten. Der betreffende Gesellschafter ist im letzten Monat verstorben. Meine Frage ist: Erlischt damit dieser Pfändungsbeschluß und ich überweise den ihm zustehenden Anteil an die Erben des verstorbenen Gesellschafters ? Oder muß ich die Zahlungen weiterhin an den Gläubiger richten ? Kann mir jemand einen Tipp geben ?

Besten Dank im Vorraus,
Tommy

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Minuten 1 hilfreich
    Re: Verstorbener Schuldner / Pfändungsbeschluß

    Hi,
    das kommt darauf an, was in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß steht. Wenn dort nur die laufenden Einkünfte gepfändet wurden, ist die Sache ohnehin zu Ende.
    Ansonsten mußt du die dem Verstorbenen zustehenden Einkünfte auf ein Sperrkonto einzahlen und die Vorlage eines Erbscheines abwarten. Nur der Erbe ist berechtigt, weitere Verfügungen zu treffen. Das betrifft auch das Firmenvermögen. Hier ist aber auch zu prüfen, was in dem Gesellschaftsvertrag steht.
    Gruß,
    Francesco

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