Ausland/Insolvenz/Krankenkasse

Von: , Frage gestellt am Do, 1. Jul 2010

2 fiktive Fälle:

Nehmen wir mal an,
ein junges Mädchen (oder ein junger Herr) ist insolvent und hat vor als Au-pair ins Ausland zu gehen.
Wird er oder sie das J1 Visum für einen Auslandsaufenthalt als Au-pair erhalten trotz der laufenden Insolvenz?
Oder ist das bei diesem Visum-Antrag egal?
Für den Antrag des J1-Visums wird
ein bestimmtes Formular, nämlich das Formular DS-2019 verwendet um es beim Konsulat zu beantragen.
Welche Fragen würden auf solch einem Formular wohl gestellt werden?
Wer kennt sich diesbezüglich aus?

2.fiktive Frage:
Man stelle sich vor, dass ein Selbständiger nicht mitbekommen hat, dass ab Januar 2010 deutschlandweit die Krankenkassenpflicht besteht.
Falls dieser jemand nun Insolvenz anmelden würde,
würden dann die 7 Monate (von Januar bis Juli 2010)
in die Insolvenzmasse gehen oder
oder wäre dies eine gesonderte Sache, die
sogar ein Strafverfahren nach sich zöge?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ausland/Insolvenz/Krankenkasse

    Man stelle sich vor, dass ein Selbständiger nicht mitbekommen
    hat, dass ab Januar 2010 deutschlandweit die
    Krankenkassenpflicht besteht.
    Krankenversicherungspflicht für ehemals privat versicherte beteht seit dem 01.01.2009. War der Selbständige früher gesetzlich versichert, begann die Krankenversicherungspflicht bereits am 1.4.2007. oder wäre dies eine gesonderte Sache, die sogar ein Strafverfahren nach sich zöge?
    Kein Strafverfahren, sondern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, dass ein Bußgeld nach sich zieht.

    • Antwort von nach 34 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Ausland/Insolvenz/Krankenkasse

      danke Nordlicht für die Antwort, in welcher Höhe wäre dieses Bußgeld?
      Und würde so eine Sache ganz fix gehen oder müsste derjenige monatelang auf die Rechnung des Bußgeldes warten? Und würde sich ein Ordnungswidrigkeitsgerichtsverfahren ewig lange hinziehen?

      • Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Ausland/Insolvenz/Krankenkasse

        danke Nordlicht für die Antwort, in welcher Höhe wäre dieses Bußgeld?
        Eine Anzahl von Monatsbeiträgen. Die Anzahl richtet sich nach der Zeitspanne, während der man unversichert war. Und würde so eine Sache ganz fix gehen oder müsste derjenige
        monatelang auf die Rechnung des Bußgeldes warten?
        Da habe ich keine Erfahrung. Und würde sich ein Ordnungswidrigkeitsgerichtsverfahren ewig lange hinziehen?
        Da habe ich keine Erfahrung.

        Übrigens, die Pflegepflichtversicherung gibt es seit 1995. Auch hier wird es Owi-Verfahren und Bußgeld geben.

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Ausland/Insolvenz/Krankenkasse

          Guten Tag,

          das Bußgeld würde an den Staat bezahlt werden, nicht wahr? Und zwar den Zeitraum wo jemand nicht versichert war??

          Und was wäre mit der Krankenkasse?
          Würde diese zusätzlich auch noch nachträglich für jeden einzelnen Monat den Beitrag bekommen?

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