Ausland/Insolvenz/Krankenkasse
Von: , Frage gestellt am Do, 1. Jul 2010
2 fiktive Fälle:
Nehmen wir mal an,
ein junges Mädchen (oder ein junger Herr) ist insolvent und hat vor als Au-pair ins Ausland zu gehen.
Wird er oder sie das J1 Visum für einen Auslandsaufenthalt als Au-pair erhalten trotz der laufenden Insolvenz?
Oder ist das bei diesem Visum-Antrag egal?
Für den Antrag des J1-Visums wird
ein bestimmtes Formular, nämlich das Formular DS-2019 verwendet um es beim Konsulat zu beantragen.
Welche Fragen würden auf solch einem Formular wohl gestellt werden?
Wer kennt sich diesbezüglich aus?
2.fiktive Frage:
Man stelle sich vor, dass ein Selbständiger nicht mitbekommen hat, dass ab Januar 2010 deutschlandweit die Krankenkassenpflicht besteht.
Falls dieser jemand nun Insolvenz anmelden würde,
würden dann die 7 Monate (von Januar bis Juli 2010)
in die Insolvenzmasse gehen oder
oder wäre dies eine gesonderte Sache, die
sogar ein Strafverfahren nach sich zöge?
