Zeugnisverweigerungsrecht stiefgeschwister

Von: , Frage gestellt am Fr, 2. Jul 2010

Mann und Frau bringen in ihre Ehe jeweils ein Kind mit. (=Stiefgeschwister). Haben diese Kinder ein Zeugnisverweigerungsrecht?

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 52 Minuten 0 hilfreich
    Re: Zeugnisverweigerungsrecht stiefgeschwister

    Mann und Frau bringen in ihre Ehe jeweils ein Kind mit.
    (=Stiefgeschwister). Haben diese Kinder ein Zeugnisverweigerungsrecht?
    Wem gegenüber ?

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zeugnisverweigerungsrecht stiefgeschwister

    Mann und Frau bringen in ihre Ehe jeweils ein Kind mit.
    (=Stiefgeschwister). Haben diese Kinder ein
    Zeugnisverweigerungsrecht?
    Stichwort Patchworkfamilie.
    Die Kinder sind untereinander nicht verwandt und werden rechtlich als fremde Personen behandelt.

    Sie haben sich gegenüber keine besonderen Rechte und Pflichten. Auch nicht zum fremden Elternteil der Patchworkfamilie.

    Anders sieht es bei Halbgeschwistern aus.

    • Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
      Zeugnisverweigerungsrecht StPO ?

      Hallo,

      ich vermute mal, dass es sich um das Zeugnisverweigerungsrecht aus der StPO handelt und man wissen will, ob die Geschwister gegeneinander aussagen müssen. Die Kinder sind untereinander nicht verwandt
      stimmt, sie sind verschwägert und werden rechtlich als fremde Personen behandelt.
      nein. denn § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO gibt ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht.

      Gruss

      Iru

      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re: Zeugnisverweigerungsrecht StPO ?

        Hallo, Die Kinder sind untereinander nicht verwandt
        stimmt, sie sind verschwägert
        nein!!
        Nach dem Gesetz sind Stiefkinder mit Stiefelternteilen nicht verwandt, sondern verschwägert (§1590 BGB) und werden rechtlich als fremde Personen behandelt.
        nein. denn § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO gibt ihnen ein
        Zeugnisverweigerungsrecht.
        Siehe oben. Die Kinder untereinander sind Fremde.

        Gruss

        Termid

        • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Zeugnisverweigerungsrecht StPO ?

          Hallo Termid,


          liest und verstehst du eigentlich, was ich schreibe? Deinen Äußerungen zufolge scheint das eher nicht der Fall zu sein.

          Gruss

          Iru

          • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
            Re^3: Zeugnisverweigerungsrecht StPO ?

            Dann erklär es doch bitte noch einmal. Ich verstehe dich leider auch nicht. § 1590 BGB sagt doch aus, dass, wenn A und B heiraten und jeweils Kinder mit in die Ehe bringen, die Kinder jeweils mit dem anderen Ehegatten verschwägert sind - aber doch nicht mit dessen Verwandten und also nicht mit den neuen "Geschwistern". Wo liegt denn da jetzt der Denkfehler?

            • Antwort von nach 19 Stunden 1 hilfreich
              Re^4: Zeugnisverweigerungsrecht StPO ?

              Die beiden Kinder sind nicht verwandt.
              Die Kinder sind verschwägert.

              Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht wenn der Zeuge zum Angeklagten Verwandt ODER verschwägert ist.

              Somit braucht ein Stiefgeschwisterteil nicht aus zu sagen weil sie verschwägert sind.

              Noch genauer kann man es nicht ausdrücken. Außer wir malen es noch auf.

            • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
              Was denn nun?

              Die beiden Kinder sind nicht verwandt.
              Die Kinder sind verschwägert.
              Behauptest du. Termid behauptet aber, Stiefkinder und Stiefeltern seien verschwägert, Stiefgeschwister aber nicht.
              IANAL - ich weiß es nicht.
              Aber ich habe das Gefühl, dass keiner hier richtig liest, was der andere schreibt, und somit aneinander vorbeigeredet wird.

              Gruß
              Elke

            • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
              Re: Was denn nun?

              Hallo,
              dann zitieren wir doch einfach mal den Teil von §1590BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1590.html, auf den es ankommt


              (1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert...


              Da steht also ganz klar nur der Ehegatte selbst, nicht seine Verwandten.

              Cu Rene



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