Straffrei?
Von: , Frage gestellt am Fr, 23. Mär 2001
Hallo,
kann ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren u. U. auch wieder eingestellt oder straffrei beendet werden?
Gruß,
Oze
Hallo,
kann ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren u. U. auch wieder eingestellt oder straffrei beendet werden?
Gruß,
Oze
Hi!
Gegenfrage: Wenn Deine Unschuld bewiesen wird mußt du dann trotzdem in den Knast?????
Bernd
Ganz einfach - JA
Hi,
wenn ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, entscheidet der Staatsanwalt, ob er gegen den Beschuldigten Anklage erhebt oder nicht. Dabei kann er das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen oder wenn er der Meinung ist, dass der Beschuldigte kein Täter ist, das Verfahren ebenfalls einstellen.
Wenn er Anklage erhebt, entscheidet dann noch der Strafrichter, ob er die Anklage überhaupt zuläßt. Er kann entscheiden, dass das Verfahren gar nicht erst eröffnet wird.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass der Angeklagte im Gerichtsprozeß frei gesprochen wird, oder das Verfahren eingestellt wird, meist gegen Zahlung einer Geldbuße.
Also es gibt viele Möglichkeiten. Das ist aber nur die Theorie, in der Praxis kommt es auf den Einzelfall drauf an.
Wenn du einen bestimmten Einzelfall vor Augen hast, dann schildere ihn doch kurz. Wir machen uns dazu Gedanken und teilen dir die Einschätzung mit, welche Chancen bestehen.
Gruß,
Francesco