Gewährleistung im konkreten Fall

Hallo!

Angenommen, jemand möchte sein Handy einschicken (1,5 Jahre). Die Garantie wäre leider schon abgelaufen und man würde gerne das Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen.

In den Gewährleistungsbedingungen stünde, dass unbedingt das komplette Zubehör mitverschickt werden solle. Kann ein Händler darauf bestehen?

Und: Der Fehler müsste ja schließlich von Anfang an vorhanden sein. Könnte dies auch ein „Fehler“ sein, der schließlich dazu geführt hat, dass der eigentliche, erkennbare Fehler auftritt?

Hallo,

Angenommen, jemand möchte sein Handy einschicken (1,5 Jahre).
Die Garantie wäre leider schon abgelaufen und man würde gerne
das Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen.

Problem!

In den Gewährleistungsbedingungen stünde, dass unbedingt das
komplette Zubehör mitverschickt werden solle. Kann ein Händler
darauf bestehen?

Was für Gewährleistungsbedingungen? Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Vielleicht doch die Garantiebedingungen?

Und: Der Fehler müsste ja schließlich von Anfang an vorhanden
sein. Könnte dies auch ein „Fehler“ sein, der schließlich dazu
geführt hat, dass der eigentliche, erkennbare Fehler auftritt?

Sicher. Das müsste der Käufer nur beweisen, was in der Praxis schwer bis unmöglich und zudem außerordentlich kostspielig (Sachverständigengutachten) sein dürfte.

Gruß

S.J.