Darf ein ehem.Autohändler das Auto zurückholen?

Hallo,

mal angenommen Person X hat letztes Jahr ein gebrauchtes Auto per Kreditvertrag „erstanden“. Der Verkäufer hatte ein Autohandelgewerbe, welches er aber aufgeben musste weil die Umweltprämie ihm das Geschäft versaut hat. Die übrigen Wagen verkauft er so. So ist Person X an das Auto gekommen. Der Typ wohnt bei Person X in der Nähe. Nun ist Person X seit einigen Monaten arbeitlos, ursprünglich steht im Kreditvertrag dass er 250 Euro im Monat zahlen soll. Anfangs hat der Verkäufer es noch verstanden und es war ok, dass Person X so viel zahlte wie er kann monatlich. Das waren meistens 50, dann mal 100 Euro, manchmal in der Not auch nichts. Jedenfalls hat Person X vom Kaufpreis schon 3/4 gezahlt. Person X hat Quittungen und eine Kopie des Vertrages, wo unten die Zahlungen mit Datum draufstehen und des Verkäufers Unterschrift.

Nun ist der Verkäufer heute ausgerastet und will den Rest plötzlich sofort haben. Normalerweise wollte er das Geld immer bar, bloß nicht überweisen. Person X geht davon aus, dass der Verkäufer die restlichen Autos aus seinem Gewerbe unter der Hand verhökern will. Person X weiß ja auch nicht, welche Kontonummer er ihm da jetzt gegeben hat, jedenfalls will der Verkäufer Person X Angst machen und droht, das Auto abzuholen (er hat 1 Schlüssel und den Fahrzeugbrief). Person X kann aber den Rest auf einmal jetzt nicht bezahlen. Er kann nur weiter auf Rate zahlen. Der Verkäufer hat mit Rechtsanwalt gedroht, sollte Person X nicht sofort überweisen, bekäme er Post von seinem Anwalt.

Jetzt ist die Frage, ob es rechtswidrig ist, wenn der Verkäufer das Auto einfach so holt. Ein Bekannter sagt, dass Person X das dann direkt als Diebstahl bei der Polizei angeben kann, immerhin hat er ja 3/4 des Autos schon bezahlt. Im Vertrag steht dass das Auto bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. Kann der Verkäufer das Auto einfach so wieder abholen, obwohl Person X schon so viel bezahlt hat?

Kann Person X den Verkäufer beim Finanzamt anzeigen, dass er schwarz Geld macht, wenn er Person X das Auto klaut? Als die Person X ihm das gesagt hat, dass er das weiß, ist der Verkäufer nämlich sehr schnell dazu übergegangen, dass er sofort den Rest haben will (der übrigens die Monatsrate vom Betrag her übersteigt). Person X denkt, der Verkäufer kriegt Panik und will so schnell wie möglich das Geld. Person X zahlt ja auch, aber mehr kann er einfach monatlich nicht tilgen, aber er kam bisher immer persönlich und hat ihm bar das Geld gegen Quittung übergeben. Person X hat sich immer gemeldet.

Nebenbei ist an dem Auto dauernd irgendwas dran. Der Kaufpreis ist also eigentlich viel zu hoch, das erkennt Person X jetzt, einige Monate später. Wegen der Gewährleistung sagt der Verkäufer, Person X soll in eine bestimmte Werkstatt fahren, die das dann prüft, ob das Gewährleistungspflichtig ist oder nicht (was kaputt ist). Das ist ein Bekannter von dem Verkäufer, und Person X ist sich sicher, der sagt dann NATÜRLICH dass das NICHT gewährleistungspflichtig ist und Person X muss alles selbst zahlen. Person X glaubt, der Verkäufer will ihn verarschen.

Wie soll Person X jetzt handeln?

Vielleicht hat jemand einen Tipp.

Danke!!!

Jetzt ist die Frage, ob es rechtswidrig ist, wenn der
Verkäufer das Auto einfach so holt.

Ja, der Käufer hat ein Recht zum Besitz. Der Verkäufer hat vermutlich noch das Eigentum (Eigentumsvorbehalt), müsste aber vom Kaufvertrag erst einmal wirksam zurücktreten, bevor er das Auto zurückbekommen kann. Und auch dann gilt: Rechtsweg, nicht Selbstjustiz.

Ein Bekannter sagt, dass
Person X das dann direkt als Diebstahl bei der Polizei angeben
kann, immerhin hat er ja 3/4 des Autos schon bezahlt.

Die Frage ist, wem das Auto gehört. Gehört es wegen eines Eigentumsvorbehaltes noch dem Verkäufer, ist das Auto aus seiner Sicht nicht fremd. Ohne Fremdheit gibt es aber keinen Diebstahl, § 242 StGB.

Im
Vertrag steht dass das Auto bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Verkäufers bleibt.

Aha!

Kann der Verkäufer das Auto
einfach so wieder abholen, obwohl Person X schon so viel
bezahlt hat?

Nein, aber Diebstahl wäre es auch nicht.

Kann Person X den Verkäufer beim Finanzamt anzeigen, dass er
schwarz Geld macht, wenn er Person X das Auto klaut?

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Natürlich kann man es, aber dazu sollte man schon genau wissen, was los ist. Und dem Verkäufer mit so etwas drohen, geht schon mal gar nicht.

Als die
Person X ihm das gesagt hat, dass er das weiß, ist der
Verkäufer nämlich sehr schnell dazu übergegangen, dass er
sofort den Rest haben will (der übrigens die Monatsrate vom
Betrag her übersteigt).

Tja, böses Blut gemacht. Davon wird erfahrungsgemäß nichts besser, sondern alles nur schwieriger.

Nebenbei ist an dem Auto dauernd irgendwas dran. Der Kaufpreis
ist also eigentlich viel zu hoch, das erkennt Person X jetzt,
einige Monate später. Wegen der Gewährleistung sagt der
Verkäufer, Person X soll in eine bestimmte Werkstatt fahren,
die das dann prüft, ob das Gewährleistungspflichtig ist oder
nicht (was kaputt ist). Das ist ein Bekannter von dem
Verkäufer, und Person X ist sich sicher, der sagt dann
NATÜRLICH dass das NICHT gewährleistungspflichtig ist und
Person X muss alles selbst zahlen. Person X glaubt, der
Verkäufer will ihn verarschen.

Wie soll Person X jetzt handeln?

Wegen der Gewährleistung müsste man halt überprüfen, ob ein Sachmangel bei Gefahrenübergang nachweisbar vorlag. Wenn ja, muss man eben Reparatur verlangen und, wenn diese nicht erfolgt, Klage erheben.

Ok, Person X ist das Gewährleistungspipapo im Endeffekt egal. Er wollte das nur erwähnen, wie der Verkäufer da versucht, ihn reinzulegen.

Aber Person X weiß jetzt immernoch nicht, wie er sich verhalten soll. Er tendiert dazu, einen Teilbetrag morgen zu überweisen, in der Hoffnung dass der Verkäufer dann erstmal die Klappe hält und sich zufrieden gibt. Aber für den Fall dass der trotzdem antanzt und das Auto holt (heimlich), will Person X wissen ob der das einfach so machen kann und was Person X in dem Fall dann unternehmen kann. Polizei?

Person X ist niemand, der sich verarschen lässt, da ist ihm böses Blut auch egal. Bei Idioten muss sich Person X nicht beliebt machen.

Wäre also die o.g. Möglichkeit gut? Person X ist sich einfach unsicher, wie er sich verhalten soll. Alles auf einmal zahlen kann Person X einfach nicht.

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Also ich würde mir mal den http://dejure.org/gesetze/StGB/289.html genauer angucken, ich glaub der passt :smile:
gruss

„Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt“ - was genau heißt das?

„Wer seine eigene bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche Sache zugunsten des Eigentümers derselben dem Nutznießer, Pfandgläubiger oder demjenigen, welchem an der Sache ein Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, in rechtswidriger Absicht wegnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

derselben dem Nutznießer… kannst Du mir das etwas unkomplizierter erklären bitte?

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„Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt“ - was genau heißt das?

das heißt, das Anzeige erstattet werden muss, also der Antrag auf Verfolgung muss gestellt werden.

„Wer seine eigene bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche
Sache zugunsten des Eigentümers derselben dem Nutznießer,
Pfandgläubiger oder demjenigen, welchem an der Sache ein
Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, in
rechtswidriger Absicht wegnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

derselben dem Nutznießer… kannst Du mir das etwas
unkomplizierter erklären bitte?

unkompliziert, hmm… zwar wage aber auf den beschrieben Fall bezogen bedeutet das, das die Person ein Recht (hier aus dem Kaufvertrag) besitzen muss, um die Sache zu benutzen- der „nutznießer“ passt nicht wirklich in die Fragestellung, es sollte eher das „Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht“ relevant sein.
hth

Das heißt also im Klartext, dass der Verkäufer in dem beschriebenen Fall nicht einfach das Auto der Person X „wegklauen“ darf? Person X zahlt die Raten ja, mündlich wurde ja festgelegt, dass wegen Arbeitslosigkeit eine geringere Zahlung ok sei - das würde Verkäufer natürlich abstreiten, somit wäre es ja Aussage gegen Aussage,

aber für den Fall der Verkäufer stiehlt tatsächlich einfach so heimlich das Auto - soll und kann Person X dann die Polizei verständigen?

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ich sags mal so, wäre der fall nicht fiktiv, würde man der person anraten, die max 190 Euro für eine Rechtsberatung auszugeben, vorallem da da ja noch Gewährleistungsansprüche und gegebenfalls auch eine Nötigung im Raum steht. Die Drohnung mit, zahl (wider dem Ratenvertrag) sofort die Restsumme oder ich nehm dir das Auto weg, könnt den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
hth

also wenn ich morgens rauskommen und mein auto wäre weg, würde ich auf jeden fall die polizei rufen :wink:

Das ist gut… also Person X macht es nun so, am nächsten Tag noch eine Summe zu überweisen, und denkt dass der Verkäufer dann erstmal gestopft ist und Ruhe gibt. Der Verkäufer darf das Auto nicht einfach in Selbstjustiz „entführen“, denn dann ist er erst Recht dran. Er müsste den juristischen Weg gehen, aber dafür hat er wahrscheinlich keine Kohle. Wegen der Nötigung und dem Schwarzhandel zeigt Person X den Verkäufer dann später an!

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