Leistungswechsel durch Reisebüro nach Buchung ??

Von: , Frage gestellt am Fr, 23. Mär 2001

Moinmoin,
Ich hoffe, ihr Rechtskundigen könnt helfen!

Ein Kollege hat via web eine Reise gebucht, und zwar Flug + Hotel + Mietwagen (wie dort angeboten) und hat eine Rechnung erhalten, auf der diese Leistungen nochmal explizit aufgeführt sind.

Bei Rückfragen bezüglich irgendwelcher Versicherungen kam plötzlich heraus, daß in der gebuchten Reise gar kein Hotel inbegriffen ist !!!!
Frage: Hat mein Kollege Anspruch auf die Leistungen, wie in der Rechnung aufgeführt ??? Die Zahlung ist allerdings noch nicht erfolgt.

Was ist zu tun? Bezahlen und die Tickets einfordern ??

Bin für jeden Hinweis dankbar.
Stephan

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Leistungswechsel durch Reisebüro nach Buchung

    Huhu, Ein Kollege hat via web eine Reise gebucht, und zwar Flug +
    Hotel + Mietwagen (wie dort angeboten) und hat eine Rechnung
    erhalten, auf der diese Leistungen nochmal explizit aufgeführt
    sind.
    Steht auf der "Rechnung" auch das Wort "Reisebestätigung"? Bei Rückfragen bezüglich irgendwelcher Versicherungen kam
    plötzlich heraus, daß in der gebuchten Reise gar kein Hotel
    inbegriffen ist !!!!
    Starkes Stück, aber warum hat er eigentlich rückgefragt? Frage: Hat mein Kollege Anspruch auf die Leistungen, wie in
    der Rechnung aufgeführt ??? Die Zahlung ist allerdings noch
    nicht erfolgt.
    Dein Kollege sollte sich die AGB´s des Veranstalters besorgen. Als erstes ist einmal festzustellen ob es sich um eine Pauschalreise im rechtlichen Sinne handelt oder um die Kombination verschiedener Leistungen und damit um Einzelleistungen. Sodann muss genau geprüft werden welche Leistungen "bestätigt" wurden. Die Rechnung ist hierfür m.E. nicht geeignet da nur eine Reisebestätigung das Zustandekommen des Reisevertrages besiegelt.

    Wenn Dein Kollege keine vernünftige Reisebestätigung vorweisen kann ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Hiermit kann er sich auch nicht auf die Leistungen der Ausschreibung oder die Rechnung berufen da er keine Grundlage für den Reisevertrag hat. Allerdings muss er dann auch nix bezahlen - kriegt aber auch keine Leistung. Was ist zu tun? Bezahlen und die Tickets einfordern ??
    Auf jeden Fall würde ich mir einen Verantwortlichen dieses Ladens geben lassen und mit dieser Person verhandeln. Dein Kollege hat sicherlich noch einen Ausdruck des Angebotes und einen Ausdruck der Reiseanmeldung aus dem Netz. Damit könnte er zumindest versuchen zu drohen. Wenn der Laden natürlich böswillig arbeitet dann kennen die sich mit solchen Fällen aus...
    Auf jeden Fall zum Rechtsanwalt wenn garnix mehr hilft.

    Wenn er will kann er mir die Unterlagen ja mal faxen (siehe Vika). Es würde mich beruflich sehr interessieren. Bin allerdings erst am Montag wieder im Büro, ansonsten per Mail...

    Bye
    Rolf

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