ich muß Deine Hoffnung trüben, da ich zum schweizer Recht überhaupt keine Ahnung habe. Im deutschen Arbeitsrecht KANN die Entgeltzahlung über den Tod hinaus in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarung und natürlich Einzelverträgen geregelt sein - eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Häufig ist die Höhe bzw. Dauer der Entgeltzahlung nach dem Tod abhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und/oder von der Todesursache. So gibt es in aller Regel bei Tod infolge Arbeits- oder Wegeunfall mehr. Ob das in CH genauso oder ähnlich ist, weiß ich aber NICHT!!!
Danke für die Antwort. Hab inzwischen bei meinen Nachforschungen rausgefunden, dass der Arbeitgeber bei einem Todesfall den Lohn noch einen Monat (bzw 2 Monate wenn Arbeitsverhältnis länger als fünf Jahre) an minderjährige Hinterbliebene Zahlen muss.