das deutsche Rabattgesetz erlaubt einen Rabatt von 3% ohne Probleme.
Ich möchte eine Art Branchenverzeichnis machen und die Kunden damit „locken“, daß z.B. jeder 10. Kunde, der sich kostenpflichtig registrieren läßt, einen Rabatt von 10% bekommt.
Meine Fragen
Darf ich diese Regelung „jeder 10.“ verwenden?
Falls ich das darf, darf ich auch mehr als 3% Rabatt geben?
NEIN! Du glaubst gar nicht, wie schnell eine Abmahnung da ist. Es gibt einige urls, die sich mit dem Wettbewerbsrecht befassen. Schaue als Erstes mal bei der akademie rein http://www.akademie.de. Dort gibt einen link zum onlinerecht. Da kämpfst dich dann durch. Wenn Dir hinterher der Kopf raucht, ein kühles Bier hilft (ich habe das sogar mal gelernt - nicht nur das Biersaufen, sondern auch das Wettbewerbsrecht)
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die idee mit dem rabattgesetz von dem kollegen find ich echt gut. ich hab das auch mal so ansatzweise gelernt (jurist bin ich aber desshalb noch lange nicht!)und ich muss sagen, das mit dem bier hilft.
du wirst wahrscheinlich feststellen, daß rabatte, eigentlich nur unter bestimmten bedingungen gewährt werden dürfen. so gibt es zum beispiel einen mengenrabatt (selbstredend bei abnahme bestimmter grösserer stückzahlen), einen treuerabatt (z.b. für die jahrelange zusammenarbeit) oder einen jubiläumsrabatt (der, so glaube ich mich zu erinnern nur zum betriebsjubiläum alle 25 oder 50 jahre pauschal auf alle angebotenen waren gewährt werden darf.)
soweit ich mich weiter erinnern kann, gibt es dann auch noch den barzahlungsrabatt, der so 3 % betragen kann. ob das zulässig ist, in jedem fall jedem 10. kunden einen rabatt von 3 % zu gewähren halte ich für fragwürdig, weil es sich ja um eine barzahlung handel muss (was man unter barzahlung verstehen darf, müsste auch in dem gesetz stehen.
deine kunden könnten sich auch ziemlich an der nase herumgeführt fühlen, wenn du mit einem rabatt für jeden 10. wirbst, weil ja niemand, ausser dir, nachvollziehen kann, wer der jeweils 10. ist.
in diesem sinne empfehle ich dir, dich gründlich mit dem wetteberwerbsrecht und insbesondere auch mit dem rabattgesetz auseinander zu setzen und wünsch dir viel spaß beim anschliessenden biertrinken.
charly
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charly, das hast Du gut gesagt; hast auch vollkommen recht. Rabatte nach dem Lotterieprinzip zu verteilen, gibt eine Abnahmung. Also Nina, viel Spaß beim Gesetzelesen und den Kummer im Bier ertränken.
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