Verjährungsfrist Versandhaus Rechnung

Hallo,

yyy hat am Ende 2007 beim Versandhaus xxx etwas bestellt und wieder zurückgeschickt, da es yyy nicht gefallen hat. Die Rücksendung ist beim Versandhaus Anfang 2008 vermerkt.
Der damalige Rechnungsbetrag lag bei über 300 Eur.

Jetzt hat yyy vor wenigen Tagen (Jahr 2010) einen Brief erhalten, in dem er aufgefordert wurde, seinen Kontostand auszugleichen. Hinporto zzgl. aktueller Portofreimachung.

Yyy weiß, dass es ein Kleinstbetrag ist, es geht ihm aber ums Prinzip.

Yyy hat hier im Forum schon gelesen, dass es eine 2-jährige
Verjährungsfrist gibt, die zum Ende des Kalenderjahres gilt.

Jetzt meine Frage:
Ab wann fängt die Verjährung an zu laufen. Ab dem Datum, an dem yyy
die Ware zurückgeschickt hat / xxx diese erhalten hat, oder schon
mit der damaligen Rechnung aus dem Jahre 2007 ???

Denn dies ist genau grenzwärtig…

Danke im vorraus.

Gruß Maik

FAQ:1129

Hi, eine Forderung verjährt 3 Jahre nach Ende des Jahres in dem sie entstand.
Eine Forderung aus 2007 verjährt z.B. am 31.12.2010.
Im geschilderten Fall spielt es also überhaupt keine Rolle ob bei Wareneingang beim Versandhaus 2008 war oder ob das Absendedatum in 2007 lag.
MfG ramses90

Doch 3 Jahre…

alles klar. Danke

Ganz davon abgesehen gibt es aber mittlerweile Gerichtsurteile, dass bei einer Rücksendung auch die Hinsendekosten vom Verkäufer getragen werden müssen. :wink: