ADAC will ExtraGeld für Pannendienst-Leistungen

Hallo

ich bitte euch um eure Meinung zu folgendem Fall:

Wenn man als ADAC young driver Mitglied (1Jahr beitragsfrei, Bedingung max.ca. 6000km Jährliche Fahrleistung) die Pannendienstleistungen des ADAC einige male in Anspruch nimmt, geht der ADAC davon aus, dass sich die persönlichen Umstände geändert haben und man wird ungefragt in eine normale Mitgliedschaft umgestellt und bekommt eine Rechnung. Widerspricht man nun der Umstellung, da man sich an die Vertragsbedingung von max. ca. 6000km gehalten hat, so wird man wieder zum beitragsfreien young driver Mitglied umgestellt, jedoch mit dem Hinweis „Falls Sie Pannendienst-Leistungen über unsere Straßendienstpartner erhalten haben oder während des laufenden Beitragsjahres noch in Anspruch nehmen, bahalten wir uns vor, die Ihnen nachträglich zu berechnen.“

Damit ist so eine Mitgliedschaft doch völlig sinnlos, wenn man trotzdem jede Leistung selbst zahlen müsste.

Ich frage mich ob der ADAC das überhaupt dürfte.
Im Vertrag hat er ja die Leistungen zugesagt. Die Bedingung der max. ca. 6000km ist eingehalten.

Was könnte ein Mitglied in solch einer Situation tun?

Vielen Dank für die hoffentlich kommenden Antworten.

Was könnte ein Mitglied in solch einer Situation tun?

Erstmal gründlich die Mitgliedsbedingungen lesen. Ob da nicht noch mehr steht als nur „6000 km im Jahr“…

Hallo,

die Mitgliedschaft als YD ist keineswegs witzlos, weil ja offenbar bereits mehrfach im Rahmen dieser Mitgliedschaft Pannenhilfeleistungen in Anspruch genommen wurden, und regelmäßig auch können. Hier dürfte es allerdings um einen Extremfall gehen, bei dem die Zahl der angeforderten Hilfeleistungen sich einfach nicht mehr mit den Nutzungsbedingungen von 6000km überein bringen lassen, und der Verdacht besteht, dass jemand sich da kostenlos eine Schrottkiste restaurieren lässt/hier tatsächlich nicht Juniors gelegentliche Ausflüge, sondern tatsächlich die ganze Familie abgesichert werden soll, …

Da würde der Jurist dann vom Wegfall der Geschäftsgrundlage sprechen, die entsprechende Anpassungen ermöglicht. Ist natürlich alles immer eine Frage des konkreten Einzelfalls, aber grundsätzlich durchaus machbar. Die Alternative wäre eine vollständige Kündigung die bei entsprechenden Verträgen regelmäßig bei jeder Leistungserbringung möglich ist.

Gruß vom Wiz

Hallo,

und der Verdacht besteht, dass jemand sich da kostenlos eine
Schrottkiste restaurieren lässt/hier tatsächlich nicht Juniors
gelegentliche Ausflüge, sondern tatsächlich die ganze Familie
abgesichert werden soll, …
Da würde der Jurist dann vom Wegfall der Geschäftsgrundlage
sprechen, die entsprechende Anpassungen ermöglicht.

Ob dies ebenfalls möglich ist, wenn nicht nach dem Alter und/oder Zustand des Fahrzeugs gefragt wurde?

Gruß
Falke