Vereinsmitglieder zahlen nicht - wer haftet?

Hallo,

wenn in einem gemeinnützigem Verein (z.B. ein kleiner Verein mit 50 Mitgliedern/ aber e.V.) zB die Hälfte der Mitglieder keinen Beitrag bezahlt (aus diversen Gründen)

Der z.B. Sportverein (e.V.) wird zu 99% zum Ende des laufenden Geschäftsjahres aufgelöst. Das Vereinsinventar könnte noch veräußert werden. Wenn dann noch Restverbindlichkeiten (Trainierkosten, Platzmiete, etc.) aus den fehlenden Beiträgen offen sind, wer ist dann dafür verantwortlich? Haftet der Vorstand? Oder haftet der Verein nur mit seinem Vereinsvermögen und die Gläubiger gucken in die Röhre? Danke für ein paar Informationen!

Mit Aufnahme in den Verein schließt der Verein mit dem Mitglied einen Vertrag, der auch die Anerkentnis der zu zahlenden Beiträge beinhaltet. Der Verein hat also einen Anspruch gegen die säumigen Mitglieder. Es haftet im übrigen nur der Verein. Eine Organhaftung, also Haftung einzelner Vorstandsmitglieder wäre nur gegeben wenn diese z.B. Rechtsgeschäfte außerhalb der Ihnen übertragenen Kompetenzen abgeschlossen hätten, wovon hier wohl nicht die Rede ist.

Der Vorstand sollte mit Nachdruck an die säumigen Mitglieder herantreten, denn dies ist eine Pflicht des Vorstandes.

ml.

Vorstände sind auch haftbar bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
Die Nichtbeitreibung fälliger Beiträge könnte man ganz leicht aus diesem Blickwinkel betrachten.
Bedeutet, dass es Probleme geben kann, wenn man es nicht wenigstens versucht hat.

vnA

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Hallo!

Wobei man bedenken muss, dass nicht jede Vorstandshaftung dem Verein gegenüber zu einer Durchgriffshaftung des Vorstandes dem Dritten gegenüber führt.

Gruß
Tom