Gegen einen Gebührenbescheid der IHK habe ich vor über einem Jahr Widerspruch eingelegt, doch bis heute keinen Widerspruchsbescheid erhalten. Es kommen lediglich Briefe mit allgemeinem BlaBla und Mahnungen mit immer höheren Mahngebühren, aber kein ordentlicher Widerspruchsbescheid. Nach jeder Mahnung habe ich auch einen Widerspruchsbescheid angemahnt, doch immer nur WischiWaschi-Schreiben erhalten.
Es muß doch eine Möglichkeit geben, die IHK zu einem ordentlichen Widerspruchsbescheid zu bringen.
Hallo,
schreib doch einfach an die Geschäftsleitung der IHK
und drohe mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und der
Presse - ich bin sicher dann bekommt Du Deine Antwort
auf Deinen Widerspruch
Gruss
Günter
Hi, da legt man beim Sozialgericht nach 4 Wochen, wenn nichts kommt, ne Untätigkeitsklage los, dann ist der Bescheid innerhalt 6- 8 Wochen da, die KK wird umgehend verpflichtet, den Bescheid unverzüglich zu erstellen oder Leistungen auszuzahlen, da sind sie ja Meister im Verzögern von Leistungen.
Tschüß
Hi, das nutzt nicht viel. und macht zuviel Arbeit
Tschüß
und zum schluß läßt die IHK das ganze auch noch durch die vollstrecker des finanzamts einziehen. (jedenfalls hier in berlin 
Was hat denn die IHK mit dem Sozialgericht zu tun???
K.
Hallo Aaron,
eit wann ist die IHK eine Krankenkasse und was hat das
Sozialgericht samit zu tun ??
Gruss
Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi, Freud läßt grüßen, kleine Verwechslung von mir, statt IHK IKK
Tschüß
Hallo Aaron,
ich würde Dir gerne auf Deinen letzten Artikel antworten,
Du weisst schon, der vom MOD gelöscht wurde.
Los, sei kein Feigling und mail mich unter
[email protected] an, damit wir unser
„Duell“ nicht hier auf den Brettern austragen müssen.
Gruss
Günter Czauderna