wie komme ich an die Infos, um als Zuschauer zu einer bestimmten Gerichtsverhandlung gehen zu können?
Zwei Bekannte von mir sitzen seit wenigen Tagen wegen des Verdachts auf fortgesetzte schwere Straftaten im In- und Ausland in mehreren Dutzend Fällen in Untersuchungshaft.
Die Gerichtsverhandlung wird wohl erst in vielen Monaten sein; wie aber erfahre ich den Termin rechtzeitig?
Hi Wolfgang,
die Termine werden nicht öffentlich bekannt gegeben. Du könntest aber die Geschäftsstelle des zuständigen Strafgerichts anrufen und fragen, ob sie dir den Eröffnungstermin mitteilen, wenn du lieb und nett bist. Die Rechtspfleger in den Geschäftsstellen lehnen dies zwar grundsätzlich ab, aber in Ausnahmen, besonders beim Nachweis eines berechtigten Interesses geben sie schon mal die Information durch. Berechtigtes Interesse ist nicht zwingend die Freundschaft, aber vielleicht kannst du Kontakt zu einem nahen Angehörigen aufnehmen, der das dann für dich in Erfahrung bringt.
Gruß,
Francesco
Entweder zufällig oder berechtigtes Interesse?
Hi Francesco,
da ich als bloß entfernt Bekannter der Beschuldigten und von den Straftaten nicht tangierter sicherlich kein „berechtigtes“ Interesse geltend machen kann, würde ich jetzt gerne nach den Gründen für diese Regelung fragen.
Welcher Gedanke steht hinter der von Dir beschriebenen Praxis, die Teilnahme als Zuschauer an einer _bestimmten_ Verhandlung demjenigen bis zur organisatorischen Verunmöglichung zu erschweren, der bloß Interesse, nicht aber _berechtigtes_ Interesse, also quasi unberechtigtes Interesse hat, während ein zufälliger oder habitueller Gast des Gerichtes ohne spezifisches Interesse eingelassen wird?