Hallo am Wochenende einen unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem ich verletzt wurde. Möchte die Sache mit der gegnerischen Versicherung ohne Rechtsanwalt regeln.
Wo kann ich Listen über
Hallo am Wochenende einen unverschuldeten Verkehrsunfall, bei
dem ich verletzt wurde. Möchte die Sache mit der gegnerischen
Versicherung ohne Rechtsanwalt regeln.
Wo kann ich Listen über
Schmerzengeldforderungen
Nutzungsausfallentschädigung für meine PKW
Wertminderung meines PKW
Definitiv zu allem beim ADAC.
Die Schmerzensgeldtabelle nennt sich Hax-Tabelle und sollte und jeder Geschäftsstelle in der nächsten (größeren) Stadt vorhanden sein.
Nutzungsausfall gibt es auch eine Tabelle… die gegnerische Versicherung kann den aber auch gut berechnen.
Und zur Wertminderung:
Das ganze nennt sich merkantiler Minderwert und bedeutet, dass du durch diesen Unfall dein Auto gegenüber einem „normalen“ Auto nur mit Preisabschlag verkaufen kannst… also mal Schwackeliste(?) evtl zur Hand nehmen… oder stehen da nur Gebrauchte drin?
Hallo am Wochenende einen unverschuldeten Verkehrsunfall, bei
dem ich verletzt wurde. Möchte die Sache mit der gegnerischen
Versicherung ohne Rechtsanwalt regeln.
Wo kann ich Listen über
Schmerzengeldforderungen
Nutzungsausfallentschädigung für meine PKW
Wertminderung meines PKW
Definitiv zu allem beim ADAC.
Die Schmerzensgeldtabelle nennt sich Hax-Tabelle und sollte
und jeder Geschäftsstelle in der nächsten (größeren) Stadt
vorhanden sein.
Nutzungsausfall gibt es auch eine Tabelle… die gegnerische
Versicherung kann den aber auch gut berechnen.
Und zur Wertminderung:
Das ganze nennt sich merkantiler Minderwert und bedeutet, dass
du durch diesen Unfall dein Auto gegenüber einem „normalen“
Auto nur mit Preisabschlag verkaufen kannst… also mal
Schwackeliste(?) evtl zur Hand nehmen… oder stehen da nur
Gebrauchte drin?
In diesem Sinne…
Marco
Hallo,
warum so kompliziert?
bist du wirklich vollkommen unschuldig an dem Unfall und trägst du auch nicht die sogenannte betriebsgefahr (25% des Schadens) dann muß die gegnerische versicherung auch die kosten des rechtsanwaltes, eines gutachters, ersatzwagen, schmerzensgeld etc. neben dem eigentlichen schaden übernehmen. laß dir aber keinen gutachter der versicherung aufdrehen, die schätzwerte dieser gutachter sind meist viel zu niedrig.
die wertminderung wird von den versicherungen auchn ur dann akzeptiert, wenn sie ein gutachter festlegt. Tabellen helfen hier nicht.
eine schmerzensgeld-tabelle findest du übrigens bei www.marktplatz-recht.de das ist die des ADAC ( Autoren:Haacks, Ring, Böhm)und ist online abrufbar.
Das Ganze kann auch nach hinten losgehen, denn es ist ja schließlich möglich, dass dir doch ein Teilschaden trotz aller Anwälte zugesprochen wird… und dann sitzt du mit den teurern produzierten Kosten mit im Boot. Überdies hinaus treffen auch die Punkte Schadenminderungspflicht auf den Geschädigten zu.
Und er könnte selbst bei Unschuldsprechung mit den Kosten mit im Boot sitzen… also Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste… und nicht der Elefant…
bist du wirklich vollkommen unschuldig an dem Unfall und
trägst du auch nicht die sogenannte betriebsgefahr (25% des
Schadens)
Woher will er das denn vorher wissen?
dann muß die gegnerische versicherung auch die
kosten des rechtsanwaltes, eines gutachters, ersatzwagen,
schmerzensgeld etc. neben dem eigentlichen schaden übernehmen.
Aber nur solange sie auch ohne das hinzuziehen in einem gesunden Verhältnis entstehen hätten können. Wenn durch diese Kosten z.B. der Schaden exponential in der Höhe zulegt, ist keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben und du bist wieder mit den Kosten dabei.
die wertminderung wird von den versicherungen auchn ur dann
akzeptiert, wenn sie ein gutachter festlegt. Tabellen helfen
hier nicht.
Falsch. Oftmals reicht sogar eine Händleraussage dazu.
Das Ganze kann auch nach hinten losgehen, denn es ist ja
schließlich möglich, dass dir doch ein Teilschaden trotz aller
Anwälte zugesprochen wird… und dann sitzt du mit den teurern
Ich dachte du bist unschuldig?
produzierten Kosten mit im Boot. Überdies hinaus treffen auch
die Punkte Schadenminderungspflicht auf den Geschädigten zu.
Und er könnte selbst bei Unschuldsprechung mit den Kosten mit
im Boot sitzen… also Vorsicht ist die Mutter der
Porzellankiste… und nicht der Elefant…
bist du wirklich vollkommen unschuldig an dem Unfall und
trägst du auch nicht die sogenannte betriebsgefahr (25% des
Schadens)
Woher will er das denn vorher wissen?
100% sicher vorhersehen kann das keiner, aber i.R. hat jeder Verkehrsteilnehmer die eigene betriebsgefahr zu tragen, es sei denn der Unfall war für ihn völlig unvermeidbar. Die unvermeidbarkeit wird übrigens an einem Idealfahrer gemessen, der sehr vorausschauend fährt sich an die Stvo hält und blizschnell reagiert. Außerdem frag bei deiner Vers. nach ob die vom Unfallgegner einen teil des Schadens beglichen hat.
dann muß die gegnerische versicherung auch die
kosten des rechtsanwaltes, eines gutachters, ersatzwagen,
schmerzensgeld etc. neben dem eigentlichen schaden übernehmen.
Aber nur solange sie auch ohne das hinzuziehen in einem
gesunden Verhältnis entstehen hätten können. Wenn durch diese
Kosten z.B. der Schaden exponential in der Höhe zulegt, ist
keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben und du bist wieder mit
den Kosten dabei.
ab ca 800.- Dm Schaden werden diese Kosten übernommen.
die wertminderung wird von den versicherungen auch nur dann
akzeptiert, wenn sie ein gutachter festlegt. Tabellen helfen
hier nicht.
Falsch. Oftmals reicht sogar eine Händleraussage dazu.
bei Versicherungen? Abzug neu für alt? Wertverbesserungen? kaum vorstellbar, lediglich beim Nutzungsausfall vielleicht.
Gruß Marco
trotzdem viel glück
Harry
P.S: und sag mir bitte, ob du erfolg hattest.
ab ca 800.- Dm Schaden werden diese Kosten übernommen.
Halte ich für ein Gerücht…
Bei dem Kostenapparat, der produziert wird, steigt der Schaden locker um etliche Prozent. Mehr als 10% *ähnlich wie bei einem Kostenvoranschlag* müssen aber als erhöhende Kosten nicht einfach akzeptiert werden. Du wirst sie auch mit dem Anwalt dir nur schwerlich erkämpfen können… denn du hast eine Schadenminderungspflicht…
Die verursachten Kosten alleine eines Gutachters schnellen locker um 50% ( bei 800 DM Schaden) in die Höhe… Unter dem geht es eigentlich gar nicht. Dazu Anwälte etc.pp.
ab ca 800.- Dm Schaden werden diese Kosten übernommen.
Halte ich für ein Gerücht…
reiner schaden am fahrzeug natürlich.
Bei dem Kostenapparat, der produziert wird, steigt der Schaden
locker um etliche Prozent. Mehr als 10% *ähnlich wie bei einem
Kostenvoranschlag* müssen aber als erhöhende Kosten nicht
einfach akzeptiert werden. Du wirst sie auch mit dem Anwalt
dir nur schwerlich erkämpfen können… denn du hast eine
Schadenminderungspflicht…
außerdem prüfen die meisten versicherungen erst richtig ab einem gesamtschaden von 3000,- DM !!! Vorher ist der Aufwand (zeit/Kosten) zu hoch und rechnet sich nicht.
Die verursachten Kosten alleine eines Gutachters schnellen
locker um 50% ( bei 800 DM Schaden) in die Höhe… Unter dem
geht es eigentlich gar nicht. Dazu Anwälte etc.pp.
Gutachter kostet zw. 400-800 DM. Du kannst natürlich auch reparieren lassen, was aber bei wirtschaftlichem totalschaden? Die Werkstatt wird dir das reparieren, aber bezahlt bekommst du nur bis zu 130% über dem Zeitwert !