Angst=Grund für Nichterscheinen als Zeuge vor Geri

Hallo zusammen,

jemand ist in einer Strafsache als Zeuge geladen.

Dieser Zeuge ist auch das Opfer in dieser Angelegenheit.

Diese Person hat bereits bei der Polizei ausgesagt. Der Täter hat
die Tat zugegeben und zwei weitere Zeugen haben nach der Tat auch
bestätigt, was das Opfer und der Täter ausgesagt haben.

Die Person kann sich leider nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern, da die
Tat ein 3/4 Jahr her ist.
Darüber hinaus hat die Person nicht wirklich Interesse daran, dem Täter
erneut zu begegnen.

Ist diese Angst ein Grund für das entschuldigte und somit nicht notwendige
Erscheinen vor Gericht als Zeuge?

Hat die Person als Opfer das Recht, die Akte bei der Polizei und Staatsanwaltschaft
einzusehen, um zu wissen, was sie damals ausgesagt hat?

Würde eine erneute schriftliche Zeugenaussage des Opfers das persönliche Erscheinen vor Gericht
ersetzen können?

Als Zeuge benötigt man ja keinen Anwalt, oder!?
Würde die Beauftragung eines Anwalts vom Opfer etwas bringen?

Bitte um eure Antworten und weitere Aufklärungen.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

GUS

Hallo,

jemand ist in einer Strafsache als Zeuge geladen.

Dieser Zeuge ist auch das Opfer in dieser Angelegenheit.

Ist diese Angst ein Grund für das entschuldigte und somit
nicht notwendige
Erscheinen vor Gericht als Zeuge?

das Gericht hat die Aufgabe die Wahrheit zu ermitteln. Hierfür ist es notwendig, dass Zeugen verhört werden. Offensichtlich ist die Aussage des Opfers von hoher Relevanz und daher unverzichtbar. Im schlimmsten Fall könnte das Ausbleiben einer Aussage des Opfers dazu führen, dass der Täter mangels Beweisen freigesprochen wird. Ich kann nicht glauben, dass dies im Interesse des Opfers wäre.

Selbstverständlich ist das für ein Opfer unangenehm, muss aber sein um Gerechtigkeit zu erlangen. Ggf. sollte der Zeuge einen Zeugenbeistand in Anspruch nehmen (http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugenbeistand).

Gruß

S.J.