Hallo zusammen,
jemand ist in einer Strafsache als Zeuge geladen.
Dieser Zeuge ist auch das Opfer in dieser Angelegenheit.
Diese Person hat bereits bei der Polizei ausgesagt. Der Täter hat
die Tat zugegeben und zwei weitere Zeugen haben nach der Tat auch
bestätigt, was das Opfer und der Täter ausgesagt haben.
Die Person kann sich leider nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern, da die
Tat ein 3/4 Jahr her ist.
Darüber hinaus hat die Person nicht wirklich Interesse daran, dem Täter
erneut zu begegnen.
Ist diese Angst ein Grund für das entschuldigte und somit nicht notwendige
Erscheinen vor Gericht als Zeuge?
Hat die Person als Opfer das Recht, die Akte bei der Polizei und Staatsanwaltschaft
einzusehen, um zu wissen, was sie damals ausgesagt hat?
Würde eine erneute schriftliche Zeugenaussage des Opfers das persönliche Erscheinen vor Gericht
ersetzen können?
Als Zeuge benötigt man ja keinen Anwalt, oder!?
Würde die Beauftragung eines Anwalts vom Opfer etwas bringen?
Bitte um eure Antworten und weitere Aufklärungen.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
GUS