Vertrag trotz fehlender Unterschrift gültig

Ist der Vertrag trotz fehlender Unterschrift gültig?

Liefernat und Kunde haben einen Servicevertrag mit jährlicher Laufzeit und automatischer Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Lieferant ist eine GmbH mit 2 GF’s, es müssen immer beide GF’s einen Vetrag zeichnen. So auch dieser Servicevertrag wie auch alle anderen mit Kunde unterschriebenen Verträge.

Kunde überrascht Lieferant mit einer Vertragsänderung (Kürzung der automatischen Verlängerung). Da nur ein GF bei Lieferant zugegen ist, unterschreibt dieser ohne nachzudenken.

6 Monate später kündigt Kunde fristgerecht auf Basis der Vertragsänderung.

Ich habe mal gelernt, daß Kunde eigentlich wissen bzw. sogar prüfen muss, ob die Unterschrift von Lieferant vollständig und rechtskräftig ist.
Demzufolge wäre die Vertragsänderung nichtig.
Stimmt das oder bin ich auf dem Holzweg. Ggfls. wäre eine Quelle zusätzlich hilfreich.
Vielen Dank
Michael

Hallo Michael,

welche Verträge es im Innenverhältnis einer Firma gibt, interessiert den Kunden oder Lieferanten herzlich wenig. Wenn ein Geschäftsführer eine Unterschrift leistet, ist diese Vereinbarung gültig. Der Geschäftsführer einer GmbH kann im Außenverhältnis allein und völlig frei ohne die geringste Einschränkung für die Firma handeln.

Abgesehen von der eindeutigen Rechtslage wäre es auch lebensfremd, wenn ein Außenstehender vor einem zum Tagesgeschäft gehörenden Vertragsabschluß zunächst Einblick in die Gesellschaftsverträge des Geschäftspartners nehmen soll.
Wenn Du bei Aldi an der Kasse bezahlst, läßt Du Dir auch nicht vorher nachweisen, ob die dort sitzende Person überhaupt Geld im Namen der Gebrüder Aldi in Empfang nehmen darf.

Gruß
Wolfgang