Ist der Vertrag trotz fehlender Unterschrift gültig?
Liefernat und Kunde haben einen Servicevertrag mit jährlicher Laufzeit und automatischer Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Lieferant ist eine GmbH mit 2 GF’s, es müssen immer beide GF’s einen Vetrag zeichnen. So auch dieser Servicevertrag wie auch alle anderen mit Kunde unterschriebenen Verträge.
Kunde überrascht Lieferant mit einer Vertragsänderung (Kürzung der automatischen Verlängerung). Da nur ein GF bei Lieferant zugegen ist, unterschreibt dieser ohne nachzudenken.
6 Monate später kündigt Kunde fristgerecht auf Basis der Vertragsänderung.
Ich habe mal gelernt, daß Kunde eigentlich wissen bzw. sogar prüfen muss, ob die Unterschrift von Lieferant vollständig und rechtskräftig ist.
Demzufolge wäre die Vertragsänderung nichtig.
Stimmt das oder bin ich auf dem Holzweg. Ggfls. wäre eine Quelle zusätzlich hilfreich.
Vielen Dank
Michael