Hallo,
wir haben ein Büro angemietet und haben im Nachhinein
feststellen müssen, daß der Mietvertrag sehr zu unseren
Ungunsten formuliert ist - sprich: der Vermieter hat uns über
den Tisch gezogen.
Eine Überprüfung des Vertrages durch den Mietverein ergab leider
keine Möglichkeit, noch auszusteigen.
Unsere einzige Hoffnung liegt nun darin, daß der Vermieter wohl
nach eigenen Angaben (noch) keine Genehmigung hat, diese
ehemalige Wohnung gewerblich nutzbar zu machen.
Frage: Wie stellt man sich so geschickt an, daß der
Vermieter diese Genehmigung nicht bekommt - und wir somit
fristlos kündigen können ?
Danke für jede Hilfe,
Sabine Burghoff
PS: Anfrage parrallel unter „Ämter und Behörden“ und
„Recht“.
Hi,
versuch doch, von der städtischen Behörde eine schriftliche Mitteilung zu bekommen, dass dieses gewerblich genutzte Objekt als Wohnung ausgewiesen ist.
Dann kannst du fristlos kündigen, da dir ein Objekt vermietet wurde, dass 1. nicht für gewerbliche Zwecke hätte vermietet werden dürfen und 2. das Risiko für dich zu groß ist, dass diese Nutzung aus dem gleichen Grund untersagt werden könnte. Das Mietobjekt weist nicht die Eigenschaften aus, die es laut Mietvertrag haben müßte.
Gruß,
Francesco
Hi!
Der Vermieter hat uns allerdings bei der Übergabe auf unser
Nachfragen unterschrieben, daß etwaige Schäden durch die
fehlende Genehmigung auf seine Kosten gehen.
Seiner Aussage zufolge sollte das nicht unser Problem sein.
Reicht denn das Fehlen der Genehmigung wirklich als
Kündigungsgrund, oder müssen wir nicht erst eine Aktion seitens
der Stadt abwarten?
Danke,
Sabine
versuch doch, von der städtischen Behörde eine schriftliche
Mitteilung zu bekommen, dass dieses gewerblich genutzte Objekt
als Wohnung ausgewiesen ist.
Dann kannst du fristlos kündigen, da dir ein Objekt vermietet
wurde, dass 1. nicht für gewerbliche Zwecke hätte vermietet
werden dürfen und 2. das Risiko für dich zu groß ist, dass
diese Nutzung aus dem gleichen Grund untersagt werden könnte.
Das Mietobjekt weist nicht die Eigenschaften aus, die es laut
Mietvertrag haben müßte.
Hi Sabine,
wenn nachweislich feststeht, dass die Genehmigung fehlt, müßtest du dem Vermieter eine Frist einräumen, diese zu beschaffen. Diese Frist muß angemessen, kann aber durchaus recht kurz sein.
Nach Ablauf der Frist würde ich den Vertrag fristlos kündigen.
Als Begründung ist anzuführen, dass aufgrund der fehlenden Nutzungsänderung die Stadt die derzeitige gewerbliche Nutzung untersagen kann. Dieses Risiko ist für dich zu groß, wenn du z.B. Investitionen wie Umbauten usw. vorhast.
Gruß,
Francesco