AL-Geld pfändbar?

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Nov 1999

Hallo,

ich hatte bisher gedacht, daß Arbeitslosengeld nicht pfändbar sei. Nun scheint es doch zu gehen. Stimmt das? Kann mir jemand sagen, wie das dann mit AL-Hilfe aussieht?

Kann man irgendwas machen? Wenn die Bank wirklich pfändet, habe ich nichtmal Geld, um Bewerbungen zu schreiben und eine Monatskarte für die Öffentlichen zu zahlen um zu einer eventuellen Arbeit zu gelangen...

Aber denen ist wohl wichtiger, jetzt ein paar Mark zu bekommen als anstatt ein paar Wochen später, wenn man evtl. ne Arbeit hat.

Stundung geht nicht (mehr), was geht sonst noch?

Danke im Voraus für Eure Hilfe!

Silvia

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: AL-Geld pfändbar?

    Hallo Silvia,
    ich weiß bei ALG und ALU etc. immer nicht, was nun was ist, aber ich nehme mal an, Arbeitslosengeld ist das, was Du bekommst, wenn Du arbeitslos wirst und was sich dann prozentual an Deinem vorherigen Gehalt orientiert. Ich kann Dir leider keine konkreten Auskünfte geben, was in Deinem Fall zu tun ist, da ich die Einzelheiten nicht kenne (wer pfändet? Aus was für einem Titel? Konto schon dicht? VZV oder PfÜB? Hast Du schon einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt, natürlich nur, wenn der Aussicht auf Erfolg hätte etc. etc. etc., wird bei der auszahlenden Stelle gepfändet, oder hat mein Dein Konto gesperrt, wie hoch ist die Gesamtsumme, läßt der Gläubiger über eine Ratenzahlung mit sich reden, was hast Du schon versucht in die Richtung), aber unter Umständen kann das Geld, das Du bekommst, tatsächlich gepfändet werden, nämlich dann, wenn Du über der sogenannten Pfändungsfreigrenze liegst. Die ist in einer Tabelle geregelt, aber ob Du darüber liegst, kann ich ebenfalls nicht sagen, da mir über Deinen konkreten Fall Informationen fehlen (verheiratet, Kinder, sonst irgend jemandem unterhaltspflichtig, andere Nebeneinkommen o.ä.). Da ich annehme, daß Du diese ganzen Details hier nicht ins Brett posten willst, geh doch mal zur Schuldnerberatung (was Besseres fällt mir unter diesen Umständen auch nicht ein; leider haben die anscheinend total lange Vorlaufzeiten, wenn man den Medien glauben darf).
    Sorry, mit den von Dir geposteten Informationen kann ich leider nicht mehr sagen.
    Gruß & viel Glück
    Cajun

  2. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: AL-Geld pfändbar?

    Hallo,

    ich hatte bisher gedacht, daß
    Arbeitslosengeld nicht pfändbar sei. Nun
    scheint es doch zu gehen. Stimmt das? Ja
    Kann mir jemand sagen, wie das dann mit
    AL-Hilfe aussieht?
    Kann man irgendwas machen?
    Wenn die Bank wirklich pfändet,


    --- eine Bank kann kein Interesse haben dich gelinde gesagt platt zu machen. Die will Ihr Geld, das ist Normal.
    Die Frage ist natürlich weshalb und was.
    Meist passiert das mit Konsumartikeln und nicht mit Immobilien.

    habe ich nichtmal Geld, um Bewerbungen zu schreiben und eine
    Monatskarte für die Öffentlichen zu
    zahlen um zu einer eventuellen Arbeit zu
    gelangen...
    na ja, das ist bedauerlich, wenn ich mir aber vorstelle wie oft ich da schon ins offene Messer gerannt bin, dann kann ich nur sagen, das das Beamtenmikkado auch für die Bedürftigen gilt. Allerdings aufgrund eines Zwangs. Wer sich bewegt wird bestraft, er könnte ja zuviel verdienen. Wer nichts tut wird mit der vollen Leistung belohnt.
    Tja ich sags seit Jahren, der Staat geht daran zwangsläufig pleite, weil er so seine Sozialhilfeempfänger selbst ranzieht. Aber denen ist wohl wichtiger, jetzt ein
    paar Mark zu bekommen als anstatt ein
    paar Wochen später, wenn man evtl. ne
    Arbeit hat.
    -wieder zum Thema
    Wenn Du Geld verleihen würdest, würdest Du darauf verzichten, wenn es dem, dem Du es geliehen hast, mit einem Mal dreckig geht ??
    Stundung geht nicht (mehr), was geht
    sonst noch?
    eine Einigung mit dem Gläubiger ist immer drin. der hat nichts davon, wenn Du die Hand hebst(offenbarungseid), dann schaut er in die Röhre.(und du lebst vom Staat s.o.)

    Du mußt Dir darüber im Klaren sein, das Du keinen Kampf David gegen Goliath führst. Was du dir leihst mußt Du zurückzahlen, das ein Aussetzen im beiderseitigen Interesse sein muß, mußt du dem Gläubiger plausibel machen. Danke im Voraus für Eure Hilfe!
    ich bin mir nicht so sicher ob ich dir geholfen habe :-{ ich wünsch Dir trotzdem alles Gute Silvia
    see ya

    Andreas

  3. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: AL-Geld pfändbar?

    Hallo Silvia,
    ob es rechtens ist AL zu pfänden, kann ich nicht genau sagen, aber bei einem Einkommen von ca. 1600 DM sind ca. 37,50DM pfändbar (habe ich von meinem Steuerberater).
    Weiterhin, weiß ich, daß es 7 Tage Pfändungsschutz auf ein Konto gibt :-))
    Mit anderen Worten holst Du Dein Geld innerhalb der ersten 7 Tage von Deinem Konto ab, kann nix mehr gepfändet werden.

    Ob es Dir weiterhilft weiss ich nicht, trotzdem hoffe ich, das Dir diese Informationen noch neu sind. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!