Antwort von
nach 8 Stunden
hilfreich
Re: AL-Geld pfändbar?
Hallo Silvia,
ich weiß bei ALG und ALU etc. immer nicht, was nun was ist, aber ich nehme mal an, Arbeitslosengeld ist das, was Du bekommst, wenn Du arbeitslos wirst und was sich dann prozentual an Deinem vorherigen Gehalt orientiert. Ich kann Dir leider keine konkreten Auskünfte geben, was in Deinem Fall zu tun ist, da ich die Einzelheiten nicht kenne (wer pfändet? Aus was für einem Titel? Konto schon dicht? VZV oder PfÜB? Hast Du schon einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt, natürlich nur, wenn der Aussicht auf Erfolg hätte etc. etc. etc., wird bei der auszahlenden Stelle gepfändet, oder hat mein Dein Konto gesperrt, wie hoch ist die Gesamtsumme, läßt der Gläubiger über eine Ratenzahlung mit sich reden, was hast Du schon versucht in die Richtung), aber unter Umständen kann das Geld, das Du bekommst, tatsächlich gepfändet werden, nämlich dann, wenn Du über der sogenannten Pfändungsfreigrenze liegst. Die ist in einer Tabelle geregelt, aber ob Du darüber liegst, kann ich ebenfalls nicht sagen, da mir über Deinen konkreten Fall Informationen fehlen (verheiratet, Kinder, sonst irgend jemandem unterhaltspflichtig, andere Nebeneinkommen o.ä.). Da ich annehme, daß Du diese ganzen Details hier nicht ins Brett posten willst, geh doch mal zur Schuldnerberatung (was Besseres fällt mir unter diesen Umständen auch nicht ein; leider haben die anscheinend total lange Vorlaufzeiten, wenn man den Medien glauben darf).
Sorry, mit den von Dir geposteten Informationen kann ich leider nicht mehr sagen.
Gruß & viel Glück
Cajun