Hallo Leute,
ich habe eine Frage speziell zur Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit eines möglichen Gesetzes:
Es geht um ein Bundesgesetz, in welchem ein Bürger von einem
Verwaltungsakt betroffen Einschränkungen erfährt. Die
Verfahrensregelungen, nach welchen der VA zustande kommt, befinden sich im Bundesgesetz. Die Rechtsfolgen, nämlich die Einschränkungen, sollen jedoch in einer landesrechtlichen Regelung festgeschrieben werden (konkret also, weil Geltung bundesweit sein soll, dann in einem Staatsvertrag zwischen den 16 Bundesländern - aber die staatsvertragliche Lösung soll hier nicht irritieren).
Wesentliche Frage ist also: Ist es verfassungsgemäß, dass das
Zustandekommen eines belastenden Verwaltungsaktes im Bundesgesetz, die daraus resultierenden Rechtsfolgen indessen in einem Landesgesetz festgeschrieben werden?
Mit herzlichem Dank für alle Antworten, bebro