Eigentumswohnung von der Baufírma zu kurz gebaut
Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Nov 1999
Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft, die noch gebaut wird und für die vertraglich ein Grundriss (Gesamtflaeche laut Prospekt und Laengenmasse laut Werksplan)vereinart ist.
Die Baufirma hat nun diese Wohnung "zu kurz" gebaut. Zwei Masse sind falsch und es fehlen somit 11 cm an Laenge bei einer Gesamtflaeche von 96 qm (ca. 10 X 10 m).
Der Mangel kann nicht mehr behoben werden.
WER WEISS WAS:
Hat ein Vorgehen unter Konsultation eines Anwalts oder gar gerichtlich Aussicht auf Erfolg? Muss die Baufirma die Zahlung einer Vertragsstrafe akzeptieren? (Der Mangel mag prozentual gering sein, jedoch sind/waeren dadurch Einrichtungsprobleme entstanden)
