Aufstellen Außenantenne / Satelitenschüssel

Hallo,
gibt es gerichtliche Entscheidungen (und wenn ja wie komme ich da ran) bzgl. dem Aufstellen von Außenantennen an Einfamilienhäusern in Wohnegebieten bei denen, bei Kauf von der Gemeinde, im notariellen Kaufvertrag eine Klausel enthalten ist die dies untersagt. In solchen Wohngebieten dürfen ja z.B. auch ausländische Mitbürger oder Eigentümer die Grundstücke von anderen Vorbesitzern erworben hatten, Antennen aufstellen.
Für Anworten wäre ich dankbar.
Gruß
Stefan

Hallo,

gibt es gerichtliche Entscheidungen (und wenn ja wie komme
ich da ran) bzgl. dem Aufstellen von Außenantennen an
Einfamilienhäusern in Wohnegebieten bei denen, bei Kauf von
der Gemeinde, im notariellen Kaufvertrag eine Klausel
enthalten ist die dies untersagt. In solchen Wohngebieten
dürfen ja z.B. auch ausländische Mitbürger oder Eigentümer die
Grundstücke von anderen Vorbesitzern erworben hatten, Antennen
aufstellen.

Bei Ausländern gibt es die Ausnahme, dass diese z.B. religiöse Fernsehprogramme aus ihrer Heimat empfangen dürfen (Grundgesetz).
Antennenverbote dienen zur Vermeidung von „Verschandelung“ von Orts-Stadtbild; in großen Wohnanlagen liegt meist Kabel; die Satelittenschüsseln reduzieren zumal den Wert der Immobilie.

Für Anworten wäre ich dankbar.

Gruß

Stefan

Hallo,

gibt es gerichtliche Entscheidungen (und wenn ja wie komme
ich da ran) bzgl. dem Aufstellen von Außenantennen an
Einfamilienhäusern in Wohnegebieten bei denen, bei Kauf von
der Gemeinde, im notariellen Kaufvertrag eine Klausel
enthalten ist die dies untersagt.

Untersagt sind doch vermutlich sichtbare Antennen.
Und der Techniker weiß:
Eine Sat-Schüssel kann auch liegend auf dem Balkon angebracht werden, sie ist dann von außen unsichtbar.

In einem Neubaugebiet wurde bei uns in der Stadt das Aufstellen von SAT-Schüsseln untersagt (Bebauungsplan).
Gleichzeitig erstellte dort eine Kabel-TV-Gesellschaft (100%ige Tochter der Stadtwerke, „Ein Schelm, wer Böses denkt.“) ein Kabelnetz.
Es hat sich praktisch niemand an das Verbot gehalten.
Es wurde nach vehementer Berichterstattung in den Zeitungen nicht durchgesetzt, ich erinnere mich auch, dass die Stadt ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hattte, das wohl die Rechtmäßigkeit dort (eben keine Denkmal-Altstadt) in Frage stellte.
Mittlerweile sind überall Schüsseln dran.
Und mittlerweile ist die Kabel-TV-Kopfstelle des städtischen Betreibers komplett demontiert, mangels Kunden.

Hallo,

Antennenverbote dienen zur Vermeidung von „Verschandelung“
von Orts-Stadtbild;

Man kann die Schüssel nicht nur auf dem Dach, sondern auch an der Hauswand, am Fenster, auf einem Balkon oder sogar an einer Stange im Vorgarten zwischen den Büschen befestigen. Wo bitte soll da die Verschandelung sein?

in großen Wohnanlagen liegt meist Kabel;

Was interessiert uns das?
Btw., es gibt durchaus auch Wohnanlagen mit Verteiler für eine gemeinsame Schüssel. Und sogar welche mit Schüsseln an jedem Balkon.

die Satelittenschüsseln reduzieren zumal den Wert der
Immobilie.

Diesen Quatsch habe ich noch nie gehört.
Gruß
loderunner (ianal)

3 Like

Hallo zusammen,
danke für die Antworten. Ob das die Lanschaft verschandelt oder nicht sei mal dahingestellt, mir geht es aber um die rechtliche Seite. Deswegen wäre interessant ob es vergleichbare Fälle gibt die man auch konket nachlesen kann.
Gruß
Stefan

Hallo,

ich habe Juris durchforstet und leider keine Antwort auf deine Frage gefunden. Vielleicht hat sich bisher kein Gericht mit dieser Frage auseinandersetzen müssen.
Ich denke aber, dass die genannte Klausel nicht aufrecht zu erhalten ist, da sie ein grundsätzliches Abschneiden des Hauseigentümers von den allgemein zugänglichen Informationsquellen bedeuten würde (Art. 5 GG). Auch ist der Grund für diese Klausel nicht klar, da - bei Dulden anderer Sat-Antennen - keine Beeinträchtigung des Gesamtbildes des Ortes zu erwarten ist.

Gruss

Iru

Danke an alle für die Antworten
Gruß
Stefan