Az iii r 53/98

Wie lautet eigentlich der genaue Wortlaut dieses Urteils?

Kann man das auch zwischen Geschwistern anwenden?

Wüsste nach den Auszügen die ich kenne, nichts, was dagegen spricht.
*fragend*

Marco

Wie lautet eigentlich der genaue Wortlaut dieses Urteils?

Von welchem Gericht redest Du eigentlich?
Gib mal den/die Leitsatz oder Orientierungssatz.

Meinst Du allerdings BFH III R 53/98, dann ist es kein Urteil, sondern ein Beitrittsbeschluß an das BMF und sagt noch garnix.

MfG
Undine

Hi Marco,

hilft dir das eventuell weiter ?

http://www.jura.uni-erlangen.de/Lehrstuehle/Zivilrec…

Lieben Gruß,
Vanessa

Nicht wirklich… :smile:

Aber trotzdem danke… ist nicht so, wie ich das Urteil verstanden hatte…

Marco

Hallo Undine,

ich gehe mal davon aus, dass es BSG oder sowas war.

Geht nämlich um Unterhalt an nicht unterhaltspflichtige Personen.

Marco

Hi Marco,

es sieht mir nicht nach einem Az vom BSG aus, wobei das BSG auch nicht viel mit Unterhalt zu tun hat.

Der Beschluß vom BFH dreht sich allerdings um Unterhalt an Angehörige ohne gesetzliche Vepflichtung in D.

-))

Wo bzw. was hast Du denn gelesen, daß Du meinst, das Urteil nutzen zu können?

MfG
Undine

P.S. die Urteilsdatenbank spuckt bei dem Az nur BFH aus *seufz*

Na klar. BFH *sorry*

muss doch… ging doch um absetzmöglichkeiten bei der Steuer… und dass man es darf…

marco

Na klar. BFH *sorry*

Sag ich doch :smile:)

muss doch… ging doch um absetzmöglichkeiten bei der
Steuer… und dass man es darf…

Nein!
BFH hat erstmal BMF zum Beitritt aufgefordert.
Das heißt noch nicht, daß die Sache durchgeht.
Schicke dir den Volltext mal per Mail.

MfG
Undine

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