Mietpreisüberhöhung

Von: , Frage gestellt am Fr, 20. Apr 2001

Guten Tach!

Seit heute habe ich es schriftlich: Meine Miete liegt 36% über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Da mein Vermieter kein sonderlich angenehmer Zeitgenosse ist und mir schon mehrmals Ärger gemacht hat, werde ich nun auch endlich einmal in Aktion treten können.
Dazu meine Fragen: Mietpreisüberhöhung wird hier in München (oder allgemein) bis zu 20% ja geduldet.
Wenn ich nun meinen Vermieter mit einer Rückforderung konfrontiere, kann ich die 36% zurückfordern oder muss ich die 20% "Duldung" ausklammern?
Danke!

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietpreisüberhöhung

    Hallo Matthias,

    Du kannst gar nichts zurückfordern. Der Mietvertrag ist bindend. (Verträge sind dazu da, daß sie eingehalten werden !) Du kannst allerdings bei der nächsten Mietpreiserhöhung versuchen zu widersprechen.

    Christian

  2. Antwort von nach 18 Stunden 1 hilfreich
    Re: Mietpreisüberhöhung

    Hi Matthias,
    eine Mietpreisüberhöhung bis zu 20% wird von München nicht "geduldet", sie ist gesetzlich festgelegt.
    Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz begeht der Vermieter eine Ordnungswidrigkeit, der eine Miete von mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000,- DM bestraft werden.

    Wenn dies bei dir eindeutig der Fall ist, kannst du dich an die Stadt München wenden und eine entsprechende Anzeige erheben.
    Ich würde auch mit dem Vermieter sprechen und ihm anbieten, die Miete rückwirkend anzupassen, damit könne er ein verlustreiches Gerichtsverfahren umgehen.

    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mietpreisüberhöhung

      Hallo Francesco!

      Vielen Dank für Deine Antwort. Die Formalia mit Stadt & Co sind bereits erledigt und das erstellte Gutachten weist die 36% aus. Ich habe nun bereits aus anderer Quelle erfahren, dass ich nicht die 36 % sondern "nur" die 16% zurückfordern kann.
      Nun werde ich meinem Vermieter mal einen freundlichen Brief schreiben.

      Danke!
      Matthias

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