Wahlrecht Insolvenzverwalter

Von: , Frage gestellt am Mo, 23. Mai 2011
Man weist den IV auf sein Wahlrecht hin und setzt diesem eine Frist. Da keine Reaktion kam, wird von einer Nichterfüllung ausgegangen.

Muss man zusätzlich jetzt noch vom Vertrag zurücktreten oder kann die Forderung zur Tabelle hinzugefügt werden?

0 Antworten zu dieser Frage

    Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!