Hallo,
wir wohnen in einenm Mietshaus und unsere Straße (öffenliche Straße) ist in einem sehr schlechten Zustand.
Wenn wir jetzt bei der Stadt anrufen, um uns zubeschweren müssen wir mit kosten rechnen ?
Oder ist es im normalfall so, dass bei öffentlichen Straßen die Stadt die Reparaturen zahlt ? Oder werden die Kosten auf die Mieter aufgeteilt ?
Vielen Dank D.B.
Hallo,
wir wohnen in einenm Mietshaus und unsere Straße (öffenliche
Straße) ist in einem sehr schlechten Zustand.
Wenn wir jetzt bei der Stadt anrufen, um uns zubeschweren
müssen wir mit kosten rechnen ?
Jeder Bürger kann sich mit Beschwerden an die zuständigen Stellen richten, ohne daß es was kostet. Das wäre ja auch noch schöner !
Oder ist es im normalfall so, dass bei öffentlichen Straßen
die Stadt die Reparaturen zahlt ? Oder werden die Kosten auf
die Mieter aufgeteilt ?
Straßenausbaukosten werden höchstens auf die anliegenden Eigentümer verteilt, nicht auf die Mieter ! Bei Straßenreparaturen muß meines Wissens die Stadt allerdings alleine aufkommen.
Hi,
die Gemeinde kann nur dann die Anlieger (Hauseigentümer an den betroffenen Strassen) zu den Kosten heranziehen, wenn die Straße nach einem vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren geändert werden soll, das ist vergleichbar mit den Erschließungskosten.
Ausbesserungen und Reparaturen darf die Gemeinde nicht umlegen, diese Maßnahmen muß sie aus ihrem eigenen Etat bestreiten.
Gruß,
Francesco
Hallo
Für Reparaturen muss die Stadt aufkommen. Wenn die Straße aber erheblich verbessert wird und für die Eigentümer ein „wirtschaftlicher Vorteil“ dadurch erbracht wird müssen Beiträge vom Eigentümer gezahlt werden.
Wenn die Straße wirklich sehr schlecht ist und z. B. neu geteert wird (keine Schlaglöcherausbesserung!!) werden Beiträge vom Eigentüber erhoben, da wirtschaftlicher Vorteil durch bessere Straße > dadurch höhere Mieteinnahmen
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