Prozesskostenhilfe

Von: , Frage gestellt am Do, 11. Nov 1999

Hallo!

Eine Bekannte muß sich auf einen
Prozess einlassen.
Nun braucht sie dafür natürlich
einen Anwalt. Leider ist sie aber
auch noch arbeitslos und kann sich
so einen eigentlich gar nicht leisten.
Kann sie irgendwie auf finanzielle Hilfe
hoffen, und wenn ja wo?

Vielen Dank im voraus.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Prozesskostenhilfe

    Schleif Sie zum Sozialamt! (Nachweise über Einkommen und Vermögen mitbringen, damit dort geprüft werden kann, ob die Voraussetzung zur gewährung vorliegen)

    Viel Glück

    Alex. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
      Re^2: Prozesskostenhilfe

      Schleif Sie zum Sozialamt! (Nachweise
      über Einkommen und Vermögen mitbringen,
      damit dort geprüft werden kann, ob die
      Voraussetzung zur gewährung vorliegen)
      Dem vorgenannten Tipp würde ich nicht folgen; das Sozialamt ist dafür nicht zuständig. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, geht man zunächst zum gericht und läßt sich einen sog. Beratungsschein ausstellen (Bescheid vom Arbeitsamt mitnehmen!). Mit dem zum Anwalt. Dieser wird dann bei Gericht Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Doch Achtung: diese deckt nur die Gerichtskosten und die Kosten des EIGENEN Anwalts. Sollte man unterliegen, muss man die Anwaltskosten der Gegenseite aus der eigenen Tasche zahlen.

      Annex: Will man selbst klagen, wird der Anwalt die Klage unter der Bedingung der Gewährung von PKH erheben.

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        KEIN GELD = KEIN RECHT

        Doch Achtung: diese deckt nur die Gerichtskosten und die
        Kosten des EIGENEN Anwalts. Sollte man
        unterliegen, muss man die Anwaltskosten
        der Gegenseite aus der eigenen Tasche
        zahlen.

        Annex: Will man selbst klagen, wird der
        Anwalt die Klage unter der Bedingung der
        Gewährung von PKH erheben.
        was ist wenn man zuunrecht verurteilt wurde und sich verteidigen will ??
        vor dem OLG -ist grundsätzlich Anwaltszwang.
        kann man diesen nicht zahlen, unterliegt man
        ausschließlich und nur, weil man kein Geld für den Anwalt hat.
        unterliegt man in der ersten Instanz, wird in der Berufung keine PKH gezahlt.

        HAST DU KEIN GELD HAST DU KEIN RECHT.
        ALSO IST RECHT KÄUFLICH und nicht unabhängig

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