Antwort von
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hilfreich
Re^2: Prozesskostenhilfe
Schleif Sie zum Sozialamt! (Nachweise
über Einkommen und Vermögen mitbringen,
damit dort geprüft werden kann, ob die
Voraussetzung zur gewährung vorliegen)
Dem vorgenannten Tipp würde ich nicht folgen; das Sozialamt ist dafür nicht zuständig. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, geht man zunächst zum gericht und läßt sich einen sog. Beratungsschein ausstellen (Bescheid vom Arbeitsamt mitnehmen!). Mit dem zum Anwalt. Dieser wird dann bei Gericht Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Doch Achtung: diese deckt nur die Gerichtskosten und die Kosten des EIGENEN Anwalts. Sollte man unterliegen, muss man die Anwaltskosten der Gegenseite aus der eigenen Tasche zahlen.
Annex: Will man selbst klagen, wird der Anwalt die Klage unter der Bedingung der Gewährung von PKH erheben.