Fernabsatzgesetz bei Software... mit Dongle!
Von: , Frage gestellt am Do, 20. Okt 2011
Das Fernabsatzgesetz nimmt ja entsiegelte Software, Audio, Video und andere kopierbare Güter aus der Regelung heraus...
(vermutlich weil man sie heutzugate sonst einfach kopiert, zurückschickt und weiterhin nutzen könnte...)
Gilt dies aber auch für eine Software, die mit einem Hardwaredongle oder Zubehör geliefert wird, ohne welche ihr Einsatz keinen Sinn macht? Da müsste es doch ok sein von der Rückabwicklung gebrauch zu machen... Die Nutzung ist ja eindeutig nicht mehr möglich...
Natürlich gilt in diesem Fall, dass keine Gebrauchsspuren oder sonstige wertmindernde Schäden am Dongle, der Softwareverpackung etc. sein dürfen...
Darüber hinaus: Gilt die Gummierung einer standart-CD-Hülle aus Papier mit Sichtfenster als Siegel? Unter Siegel stelle ich mir etwas anderes vor.
Was meint ihr? ich bin schon gespannt :-D
