Kontopfändung = Kontokündigung? EILT !!!
Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Mai 2001
Hallo,
Fakten: auf einem Konto gehen nur unpfändbare Sozialleistungen ein. Nun droht die Bank mit Kündigung des Kontos, wenn die Pfändung nicht aufgehoben wird.
Frage: Ich bin der Meinung mal was gelesen zu haben, daß der Gläubiger die Pfändung zurücknehmen muß, wenn keine Aussicht auf Befriedigung der Ansprüche besteht, weil kein Konto = unzumutbar.
Bin ich da auf dem Holzweg oder ???
Danke für Eure Hilfe
Gruß Petra
