Hallo,
Fakten: auf einem Konto gehen nur unpfändbare Sozialleistungen ein. Nun droht die Bank mit Kündigung des Kontos, wenn die Pfändung nicht aufgehoben wird.
Frage: Ich bin der Meinung mal was gelesen zu haben, daß der Gläubiger die Pfändung zurücknehmen muß, wenn keine Aussicht auf Befriedigung der Ansprüche besteht, weil kein Konto = unzumutbar.
Bin ich da auf dem Holzweg oder ???
Danke für Eure Hilfe
Gruß Petra
Hi Petra,
der Gläubiger muß die Pfändung nicht zurücknehmen, wenn eine Befriedigung seiner Forderung nicht erfolgt ist.
Die Bank hat auch das Recht, ein Konto zu kündigen, wenn eine Pfändung vorliegt.
Du hast also nur die Möglichkeit, entweder mit dem Pfändungsgläubiger zu verhandeln und z.B. einen Ratenvertrag zu vereinbaren, und dass die Pfändung zurückgenommen wird, oder ein neues Konto bei einer neuen Bank einzurichten.
Gruß,
Francesco