Hallo Experten!
A leiht ein Fahrrad von B. Das Fahrrad wird gestohlen, obwohl A das Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen hat.
Fragen:
1.) Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn das Fahrrad abgeschlossen war. Beweislast?
2.) Wenn Schadensersatz: Wer hat die Beweislast für die Höhe des Schadens?
Sonderfall: B rät A, den Verlust als eigenen Verlust (des A) seiner (Hausrat-)Versicherung zu melden; diese lehnt eine Entschädigung ab. strafrechtliche Komponente? Evtl. Verwirkung von Schadensersatz des B?