Hallo
ich warte jetzt schon seit 3 Monaten auf mein Arbeitszeugnis.Ohne ist das mit Bewerbung schlecht.
Wie lange muss ich darauf maximal warten.Habe das schon 2x angemahnt.
Was kann ich noch machen?
Gruß
Ronnie
Hallo
ich warte jetzt schon seit 3 Monaten auf mein Arbeitszeugnis.Ohne ist das mit Bewerbung schlecht.
Wie lange muss ich darauf maximal warten.Habe das schon 2x angemahnt.
Was kann ich noch machen?
Gruß
Ronnie
Hallo Ronnie,
der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (§ 630 BGB, § 73 HGB, § 113 Gewerbeordnung). Weigert sich Dein alter Arbeitgeber oder ignoriert er Dich gar, bleibt nur eine Klage übrig.
Schuldhaft verspätete Herausgabe von Arbeitspapieren führen im übrigen zum Schadensersatzanspruch. Vielleicht erreichst Du etwas wenn Du dies Deinem alten Arbeitgeber mitteilst.
Grüße
Michael
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Hi Ronnie,
ich würde dem Ex-Arbeitgeber eine Frist zur Zusendung des Arbeitszeugnisses von 14 Tagen setzen.
Wenn du es dann nicht hast, sofort zum Arbeitsgericht. Dort kannst du eine Klage einreichen. Die mußt du nicht vorher verfassen, sondern kannst sie zur Niederschrift in der Geschäftsstelle aufnehmen lassen. Der Rechtspfleger ist dir dabei behilflich. Nur keinen Rechtsanwalt in der 1. Instanz! Beim Arbeitsgericht gilt, dass jeder seinen Anwalt selbst bezahlst. Ist auch nicht notwendig, da die Arbeitsgerichte von sich aus alle Möglichkeiten und Rechte prüfen und dich auf alles hinweisen, was du zu beachten hast. Du kannst also nichts verkehrt machen.
Gruß,
Francesco
außer du hast eine Rechtsschutzversicherung…
Hallo,
dabei behilflich. Nur keinen Rechtsanwalt in der 1. Instanz!
Beim Arbeitsgericht gilt, dass jeder seinen Anwalt selbst
bezahlst.
es sei denn, daß den RSV Kostendeckung zusagt.
Ist auch nicht notwendig, da die Arbeitsgerichte von
sich aus alle Möglichkeiten und Rechte prüfen und dich auf
alles hinweisen, was du zu beachten hast. Du kannst also
nichts verkehrt machen.
das ist natürlich gleichfalls richtig 
Gruß
Daniel Scholdei
…oder Du bist in der Gewerkschaft
Hi!
Die sollten den Anwalt eigentlich auch bezahlen!
Gruß
Guido (in keiner Gewerkschaft mehr)
Hi Ronnie,
wenn Du bezeugen kannst, daß Du das Arbeitszeugnis bei Deinem ehem. Arbeitgeber (AG) eingefordert hast (z. B. durch Einschreiben) dann würde ich sofort Klage einreichen; es sei denn, Du kannst Dir vorstellen, daß die Verzögerung seitens des AG nicht vorsätzlich ist, denn dann kann Dein Vorgehen bei kleinlichen AGn zu einer Herabsetzung Deiner Beurteilung im Zeugnistext führen, gegen die Du dann evtl. erneut klagen müßtest.
Prüfe also sorgfältig, ob es nicht vielleicht Sinn macht, wenn Du noch einmal persönlich bei Deinem AG vorstellig wirst um dort um ein Arbeitszeugnis zu bitten. Das hätte auch den Vorteil, daß, sollte es zum Rechtsstreit kommen, Dein ehem. AG nicht behaupten kann, er hätte Dir mitgeteilt, daß das Zeugnis längst ausgestellt und zur Abholung bereitgelegen hätte - für das Arbeitszeugnis gilt nämlich: Holschuld liegt i. d. R. beim Arbeitnehmer!
Andererseits solltes Du aber auch nicht zu lange warten, sonst kann nämlich Dein Anspruch auf Erteilung und Ausstellung eines Arbeitszeugnisses „mangels erkennbaren Interesses des Arbeitnehmers“ verwirken; da hilft dann auch nicht mehr der Hinweis, daß der Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses 30 (?) Jahre währt (in der Tat eine seltsame Rechtsprechung, ist aber tatsächlich so).
Es ist auch richtig, was der Kollege geantwortet hat, daß Dir nämlich aus der verspäteten oder nicht erfolgten Ausstellung des Arbeitszeugnisses ein Schadensersatzanspruch für entgangenen Lohn erwachsen kann. Die Darlegungs- und Beweislast liegt hier allerdings (logisch) bei Dir. D. h., Du mußt glaubhaft machen, daß Du eine (bestimmte) Stelle nicht bekommen hast, weil Du von einem vorigen AG kein Arbeitszeugnis vorlegen konntest. Da dies meist nur schwer darzulegen ist, kommen Dir die sog. Beweiserleichterungen zugute, was im Grunde genommen nur heißt, daß Du das Gericht von einem Zusammenhang zwischen dem fehlenden Zeugnis und der entgangenen Einstellung überzeugen und es ihm nicht unbedingt beweisen (!) mußt.
Einfacher wird die Sache, wenn Du in einer Branche beschäftigt warst, in der auf Zeugnisse gesteigerter Wert gelegt wird (z. B. Sicherheitsdienst). Hier geht die Rechtsprechung sogar davon aus, daß der AG wissen muß, daß ein fehlendes Arbeitszeugnis eine Neueinstellung fast unmöglich macht.
Kurz: Ich empfehle Dir, Deinen ehem. AG noch einmal per Einschreiben freundlich zu bitten, das qualifizierte Arbeitszeugnis unverzüglich auszustellen und zuzusenden oder ggf. Dir mitzuteilen, wann Du es abholen kannst. Diesen Einschreibebrief solltest Du vor Zeugen eintüten und aufgeben, damit Du belegen kannst, daß Du nicht irgendetwas verschickt hast. Mach in diesem Brief die Andeutung, daß Du bei anhaltender Verzögerung Schadensersatz geltend machen „mußt“. Freundlich formuliert kann das vielleicht lauten: „Da ich das Arbeitszeugnis nun dringend für meine Bewerbungen benötige möchte ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, daß ich es mir vorbehalten muß, Schadensersatz geltend zu machen, wenn ich das Zeugnis nicht bis spätestens XX.XX.XXXX, 12:00 Uhr vorliegen habe oder es nicht bis zum gleichen Zeitpunkt bei Ihnen abholen konnte. Ich denke aber, daß es nicht erst dahin kommen wird und erwarte Ihre fristgerechte Mitteilung.“ oder so ähnlich.
Well, wenn Du noch mehr Fragen hast, immer her damit. Sonst erst einmal Viel Erfolg.
Grüße
Rob
Hallo Ronnie,
auch ich würde in jedem Fall sofort Klage erheben, wenn Dein ehemaliger AG sich nicht meldet. Ich habe vor nicht einmal einem Monat einen entsprechenden Prozeß vor dem Arbeitsgericht gewonnen und habe das verspätete Zeugnis dann auch noch mehrmals korrigieren lassen.
Wenn Du also noch fragen hast: Meld Dich ruhig bei mir!
MfG
Tim Treude
http://www.tim-treude.de
Hallo Ronnie,
das Problem hatte ich vor einiger Zeit auch mal. Hatte da sogar einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, in dem mit das Zeugnis versprochen war. Passiert ist nix. Hab dann nach zwei Monaten mal ein Einschreiben (mit der „netten“ Formulierung, daß ich ja wohl nen Anspruch auf das Zeugnis habe) geschickt. Passiert ist nix. Hab dann beim Chef nochmal angerufen und mit Klage gedroht. Passiert ist nix. Erst als ich dann mit einem der anderen Chefs, mit dem ich fachlich ziemlich viel zu tun hatte, mal direkt in Kontakt getreten bin, hat’s dann geklappt… Also, wenn Du diese ganzen Wege mit Einschreiben (immer mit Rückschein!!!) und Klage erstmal noch nicht gehen willst, hilft eventuell ein persönliches Gespräch weiter. Allerdings mußt Du wissen, ob es für Dich so ne Person in der Firma gibt, die sich für Dich und Dein Zeugnis einsetzt…
Liebe Grüße und viel Erfolg bei der Jobsuche
Petzi
*diedasZeugnisnachnemhalbenJahrbekommenhat*
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