Fotograf will digitale Daten nicht rausgeben

Hallo,

angenommen, Familie A macht ein Fotoshooting. Frau A sucht ein Fotostudio aus und bucht telefonisch einen Termin. Das vereinbarte Paket kostet 129 Euro. Das Shooting findet statt und dauert ca. 30 Minuten. Anschließend händigt die Fotografin eine weitere Preisliste aus, in der Kosten für den Druck auf Papier, Leinwand etc. und die Bildnachbearbeitung stehen. Familie A könne ansonsten nach ca. 5 Tagn sich die Bilder im Internet ansehen und aussuchen.

Familie A fährt nach Hause. Nach 2 Wochen stellt Familie A fest, das Sie noch keine Abzüge machen lassen wollen und fragt nach den Rohdaten um die Bilder sich auf dem Rechner ansehen zu können und natürlich auch um normale Fotoabzüge machen zu können.

Hier sagt die Fotografin nun, das die Daten Ihr Eigentum wären und Sie diese nur gegen Bezahlung rausgeben würde: 30 Euro je Datei.

Hier stellt sich die Frage: Ist die so zulässig? Familie A hat schon einige Fotoshootings gemacht uns bislang immer ohne Nachfrage die Bilddateien erhalten - bei unterschiedlichen Fotostudios. Das hier benannte Fotostudio hat zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, das nur eine Bildbestellung möglich wäre, eine Datenherausgabe nur gegen Bezahlung.

Vielen Dank im voraus für Eure Einschätzungen,
Sven

Moin,

Hier stellt sich die Frage: Ist die so zulässig?

sicher!
Gegenfrage:
haben die Photographen früher die Negative herausgegeben?
Ich kann mich nicht erinnern, daß das so war.
Das Geld für die Sitzung war die Aufwandentschädigung für diese.
Wenn ich gegen Geld photographiere, gebe ich auch keine Dateien heraus, oder verkaufe sie einzeln gegen ähnliche Beträge.
Daß andere Photographen es anders machen ändert nichts daran, daß ich der Urheber der Bilder bin und die Rechte daran besitze.

Der Photograph hanadelt m.E. völlig üblich.

Gandalf

Hi,

Hier stellt sich die Frage: Ist die so zulässig?

Eindeutig ja.
Die Fotografin ist nun mal die Eigentümerin und die Urheberin der Bilder und nur sie entscheidet, was mit Ihnen passiert.
Mich wundert es ein wenig, daß Familie A bislang andere Erfahrungen gemacht hat - ich kenne es nur anders. Die Dateien werden (bislang) immer nur gegen Bezahlung herausgegeben.

Für die Zukunft weiß nun Familie A was sie vor einem Shooting mit dem Fotografen zu verhandeln hat. Die Frage ist, ob es in der Summe bei anderen Fotografen wirklich günstiger wird oder ob der jetzige Fotograf (wenn man sich die zwei oder drei besten Bilder aussucht) nicht doch ein insgesamt faires Angebot gemacht hat.

Gruß Stefan

Hi,

was war denn ausdrücklich in dem Paket welches die Familie gebucht hat enthalten?
Unüblich und wieder rechtlich ist das Vorgehen der Fotografin nicht.
Für meine Hochzeit habe ich extra nach einem Fotografen gesucht, der mir die Bilder digital in voller Auflösung und ohne Wasserzeichen übergibt. Das ist aber wie gesagt, eher unüblich.

Grüße Tina

Hallo

angenommen, Familie A macht ein Fotoshooting. Frau A sucht ein
Fotostudio aus und bucht telefonisch einen Termin. Das
vereinbarte Paket kostet 129 Euro.

nun, in diesem vereinbarten Paket ist doch wohl beschrieben was für das Geld geliefert wird, sonst hätte Familie A es wohl nicht vereinbaren können

Das Shooting findet statt
und dauert ca. 30 Minuten. Anschließend händigt die Fotografin
eine weitere Preisliste aus, in der Kosten für den Druck auf
Papier, Leinwand etc. und die Bildnachbearbeitung stehen.

schön, daraus schliesse ich, dass Fam. A ausschliesslich ein Shooting vereinbart hatte. Besser wäre es konkret zu schreiben was vereinbart wurde anstatt raten zu lassen.

Familie A könne ansonsten nach ca. 5 Tagn sich die Bilder im
Internet ansehen und aussuchen.

das nenn ich Service…

Familie A fährt nach Hause. Nach 2 Wochen stellt Familie A
fest, das Sie noch keine Abzüge machen lassen wollen und fragt
nach den Rohdaten um die Bilder sich auf dem Rechner ansehen
zu können und natürlich auch um normale Fotoabzüge machen zu
können.

genau das ist der Punkt… genau darum wird der Fotograf die Daten nicht herausgeben, denn er LEBT von den Abzügen. Ich denke, gegen ein entsprechendes Entgelt wird er sicher zur Herausgabe der Daten bereit sein, wie hoch dies liegt, könnte Fam. A von ihm erfragen.

Hier sagt die Fotografin nun, das die Daten Ihr Eigentum wären
und Sie diese nur gegen Bezahlung rausgeben würde: 30 Euro je
Datei.

na, da weiss ja Fam. A schon den Preis…

Hier stellt sich die Frage: Ist die so zulässig?

ja

Familie A hat
schon einige Fotoshootings gemacht uns bislang immer ohne
Nachfrage die Bilddateien erhalten - bei unterschiedlichen
Fotostudios.

Dann war das vorher so vereinbart… und im Preis enthalten

Das hier benannte Fotostudio hat zu keinem
Zeitpunkt darauf hingewiesen, das nur eine Bildbestellung
möglich wäre, eine Datenherausgabe nur gegen Bezahlung.

Was wurde denn dann vereinbart? Es ist von einem Paket die Rede, der Umfang des vereinbarten Pakets wäre interessant… der wird leider verschwiegen

Sven

pita

Hallo,

Danke für die bisherigen Hinweise. Scheinbar haben ein paar Informationen gefehlt.

Famile A hat ein Shooting gebucht um Ihr Kind fotografieren zu lassen. Es gibt auf der Webseite oder als sonstige Unterlage keine genaue Spezifikation, was im Shooting enthalten ist. Es wurde wohl nur gesagt: Dauert ca. 30 - 60 Minuten und kostet 129 Euro. Alle weiteren Infos gab es dann nach dem Shooting.

Familie A ist wohl vergleichsweise jung und hat in den letzten vier Jahren zwei andere Shootings bei verschiedenen Fotografen gemacht. Dort wurde auch ohne vorherige Abstimmung immer das komplette Material mit angeliefert. Da Familie A nun auch andere Berufe hat, kennen sie sich mit den vermeintlichen Gepflogenheiten der Fotografen nicht aus. Für A scheint es normal, das nach einem Shooting von Ihnen, ihnen eben auch die Daten gehören. Zumal der Preis von 129 Euro für 30 Minuten Arbeit nicht impliziert, das damit die Kosten nicht gedeckt wären.

Von daher würde mich persönlich nun interessieren, was denn die rechtliche Grundlage für die Praxis der Fotografin ist. Es mag ja sein, das es unterschiedliche Meinungen darüber gibt, aber wo steht denn geschrieben, das dies so erlaubt ist?

Danke,
Sven

Hi,

Für A scheint es
normal, das nach einem Shooting von Ihnen, ihnen eben auch die
Daten gehören.

Genau da irrt Familie A. Ich ging bis heute davon aus, daß das Urheberrecht (grundsätzlich) ein Allgemeingut ist, aber da irrte ich mich wohl…
Wie von Gandalf schon erwähnt, es war schon immer so, daß Fotografen die Negative der Aufnahmen nicht aus der Hand gegeben sondern die Abzüge separat verkauft haben.

Heute gibt es halt keine Negative mehr, aber grundlegend hat sich nichts geändert

Von daher würde mich persönlich nun interessieren, was denn
die rechtliche Grundlage für die Praxis der Fotografin ist.

Das Urheberrechtsgesetz: http://dejure.org/gesetze/UrhG

Es
mag ja sein, das es unterschiedliche Meinungen darüber gibt,

Nein, eigentlich gibt es zu diesem Thema keine unterschiedlichen Meinungen…

Gruß Stefan

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Hallo!

Heute gibt es halt keine Negative mehr, aber grundlegend hat
sich nichts geändert

Kurz off topic: es gibt schon auch noch Negative, nämlich wenn analog fotografiert wird. Allerdings wird mehrheitlich digital fotografiert, das ist schon richtig.

War mir nur kurz ein Anliegen das zu erwähnen :wink:)

Gruß
Tom

Hi,

die Gesetzte findet man im Gesetz „Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“, z.B. hier http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Ich bin kein Jurist, aber so wie ich das verstehe: der Fotograf hat das Bild erschaffen und hat damit sämtliche Rechte an dem Bild, als Urheber.
Würde er euch die Bilder als Datein übergeben, würde er euch Rechte abtreten, es läge als im Good Will des Fotografen, wenn er euch die Datein überlassen hätte. Alles andere hätte man vielleicht vorher abklären sollen.
Es ist halt branchenweit eher üblich, dass man die Datein nicht, oder nur gegen Bezahlung bekommt. Der Fotograf lebt nun mal unter anderm davon, dass er auch Abzüge verkauft.
Ich denke hier hat Familie A das Nachsehen und sollte entweder Abzüge kaufen, oder auch die eine oder andere Datei, wenn die Oma Fotos zu Weihnachten bekommen sollte oder eine 129 Euro teure Lehre aus der Nummer ziehen sollte.
Beim nächsten mal vorher die genauen Bedingungen klären! :wink:

Viele Grüße

Tina

Moin,

Würde er euch die Bilder als Datein übergeben, würde er euch
Rechte abtreten

Aber nur Nutzungsrechte. Die Urheberrechte verbleiben bei ihm und sind nicht übertragbar.

Grüße,
-Efchen

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