Betrug...wer weiss Bescheid

Von: , Frage gestellt am Sa, 13. Nov 1999

Hallo an alle Experten,

ich habe mit einer Firma einen Konsortialvertrag geschlossen. Unter diesem Konsortial sollte ein sehr großes Bauvorhaben realisiert werden. Nach über einem Jahr der gemeinschaftlichen Tätigkeit, hat sich herausgestellt, daß der Vertreter, der dieses Konsortium mit unterschrieben hat, gar keine Rechtsbefugnis dieses vertretenden Unternehmens hatte. Der gesamte Schriftverkehr wurde aber mit dessen Briefkopf, wie auch Referenzen u.d.gl. geführt. Das Unternehmen selbst, gilt nach Wirtschauftsauskunft als seriös. Der Inhaber hat mir jetzt durch seinen Anwalt mitteilen lassen, daß er erst jetzt von diesem Konsortial und auch von diesem Vorhaben erfahren hat. Aufgrund dessen hat er jegliche Rechtsbindung an diesem Vertrag abgelehnt.
Natürlich ist das Konsortium sofort zusammengebrochen, das Vorhaben kann somit nicht mehr betrieben werden.
Mir ist dadurch ein mehrere Hunderttausend Mark Schaden entstanden, abgesehen von dem Imageverlust der noch gar nicht zu beziffern ist.
Wer weiss, ob es sich hierbei um Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches handelt und ich entsprechend Anzeige erstatten kann, oder ob ich einfach nur Pech gehabt habe, auf einen Nachfolger von "Schneider" reingefallen zu sein.
Danke für jede Info schon jetzt.
Gruß Peter

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    MOD: Betrug...wer weiss Bescheid

    Danke für jede Info schon jetzt.
    Gruß Peter
    Dein Vertrauen in W-W-W ist zwar ehrenwert, aber bei diesen Beträgen keinen Anwalt aufzusuchen ist Wahnsinn - wie wir bereits in der Brettbeschreibung gesagt haben, sind die hier gegebenen Tips tw. nur von Laien.

    Gruss
    Dirk

  2. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Betrug...wer weiss Bescheid

    Ich kann dem MOD nur Recht geben, ohne Anwalt bist Du aufgeschmissen. Ich weiß dies, weil ich mit ähnl. Problemen befaßt bin. Auch ich muß hier höllisch aufpassen, nicht beschissen zu werden. Im Zweifel kann man ja eine Teilklage machen - bei diesen Beträgen aber Anwaltszwang! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Betrug...wer weiss Bescheid

    Hallo Peter,

    Dir ist sicher klar, daß Anwaltszwang besteht. Wer ist als Anwalt zu empfehlen?
    Bei den Beträgen lohnt es sich, sich über das Internet zu informieren. Viele Anwälte
    stellen sich mit Homepage dar. Dort erfährt man recht gut, wer was kann.
    Links zu Homepages z.B. in
    www.zurecht.de
    Gruß Ernst [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Betrug...wer weiss Bescheid

    Hallo Peter,
    solange Du "nur" Strafanzeige erstatten möchtest, brauchst Du hierzu keinen Anwalt. Du gehst einfach zur Staatsanwaltschaft und teilst den Sachverhalt mit.

    Wenn Du Schadensersatzansprüche geltend machen willst, brauchst Du ab 10000,01 DM einen Anwalt.

    Betrug liegt in diesem Fall nur dann vor, wenn der Vertreter aus Deiner Täuschung eine Bereicherung hatte oder er dadurch einen anderen bereichern wollte.

    Vielleicht geht es aber über Vertretung ohne Vertretungsmacht oder vorvertragliches Verschulden.

    Gruß
    Hanns [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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