Profiling im Supermarkt

Von: , Frage gestellt am Di, 24. Apr 2012
Hallo zusammen,

Herr Mustermann war neulich im Supermarkt. Da hat in eine junge Dame mit einem Tablet-PC gaaanz unauffällig verfolgt, beobachtet und sich Notizen gemacht.

Ist sowas denn überhaupt zulässig ? Kann man das auch untersagen ?

Danke und Gruß
Elton

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Profiling im Supermarkt
    Hallo,
    zulässig? Warum sollte nicht?
    Untersagen? ja natürlich.

    Grund für die "Verfolgung" dürfte eine Untersuchung des Kundenverhaltens gewesen sein (wer geht wann wie in welcher Reihenfolge durch die Regale und sucht was, wobei er wo hinschaut und hingreift......).

    Man kann das Ganze auch konterkarieren, indem man -zig Sachen aus dem Regal holt, und dann später wieder, natürlich unter Aufsicht, so nach und nach wieder zurück stellt, dann wieder holt......
    Wenn man Zeit dazu hat


    Gruß
    HaWeThie
  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Profiling im Supermarkt
    Hi,
    Herr Mustermann war neulich im Supermarkt. Da hat in eine
    junge Dame mit einem Tablet-PC gaaanz unauffällig verfolgt,
    beobachtet und sich Notizen gemacht.
    Solange dem Beschatter Mustermanns Name nicht bekannt ist/wird, sehe ich da kein Problem. Bin aber kein Fachmann; warten wir also mal ab, was diese dazu sagen.

    Gruß S
  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Profiling im Supermarkt
    Hallo,

    Gegenfrage: Hätte es dich gestört wenn die Dame statt einem Tablet-PC ein Stück Papier genutzt hätte?

    Das ist vermutlich eine anonyme Verhaltensanalyse gewesen. Auf Basis solcher Untersuchungen werden dann Artikel angeordnet (die Billigen unten, Pseudo-Schnäpchen mitten im Gang, etc)

    Grüße
    Lumpi
  4. Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Profiling im Supermarkt
    Herr Mustermann war neulich im Supermarkt. Da hat in eine
    junge Dame mit einem Tablet-PC gaaanz unauffällig verfolgt,
    beobachtet und sich Notizen gemacht.

    Ist sowas denn überhaupt zulässig ? Kann man das auch
    untersagen ?
    auch wenn es offensichtlich ist: man hätte die frau ganz unkompliziert und offen darauf ansprechen und fragen können, welchem zweck die vermutete datenerhebung dient.

    bei weiterem missfallen hätte man ganz freundlich darum bitten können, die weitere beobachtung des eigenen kaufverhaltens einzustellen. würde mich aber nicht wundern, wenn hier noch einer mit dem gewünschten verbotsparagraphen um die ecke schleicht.

    an der kasse im blödmarkt wird man gelegentlich nach seiner postleitzahl gefragt. für die verweigerung der antwort oder gar bei überführung der lüge droht haftstrafe nicht unter 5 jahren.
  5. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    Re: Profiling im Supermarkt
    Ist sowas denn überhaupt zulässig ? Kann man das auch untersagen ?
    Man kann einfach das Geschäft verlassen und im nächsten einkaufen.
    • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Profiling im Supermarkt
      Ist sowas denn überhaupt zulässig ? Kann man das auch untersagen ?
      Man kann einfach das Geschäft verlassen und im nächsten
      einkaufen.
      Du hast es vielleicht nicht bemerkt, aber die Frage steht im Rechtsbrett.
      • Antwort von nach 8 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Profiling im Supermarkt
        Du hast es vielleicht nicht bemerkt, aber die Frage steht im Rechtsbrett.
        Das hatte ich schon bemerkt. Aber aus dieser Lapalie eine Rechtsfrage zu machen schien mir etwas überzogen. Aber es gibt ja auch pensionierte Richter, die wegen einer 40W Glühbirne bis zum Oberlandesgericht klagen...
        • Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Profiling im Supermarkt
          Das hatte ich schon bemerkt. Aber aus dieser Lapalie eine
          Rechtsfrage zu machen schien mir etwas überzogen. Aber es gibt
          ja auch pensionierte Richter, die wegen einer 40W Glühbirne
          bis zum Oberlandesgericht klagen...
          Das klang mir mehr nach einer der ganz wenigen Fragen, bei denen es nicht um einen konkreten Fall ging, sondern um eine allgemeine Rechtsfrage, die sich bei jemandem angesichts eines Vorgangs im Alltag stellte.
        • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Profiling im Supermarkt
          Hallo Nordlicht,

          die Frage steht schon ganz bewusst im Rechtsbrett. Herr Mustermann würde schon die rechtliche Einschätzung dieses Vorganges interessieren. Personenbezogen sind die Daten ja nicht, denooch sind sie ein ganz schöner Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

          Den bisherigen Antworten folgend könnte ja Herr Mustermann ganz einfach in der Fussgängerzone einer Kleinstadt irgend Jemanden verfolgen, sich Notizen machen, weiter verfolgen usw.

          Dennoch Dank an alle, die Tipps zur allgemeinen Lebensführung gegeben haben ;)

          Grüßle
          Elton


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